Es soll Studierende geben, die sich nach dem Auszug aus dem Elternhaus mit völlig neuen Herausforderungen konfrontiert sehen: wie zum Beispiel der Frage wie man den Staubsaugerbeutel wechselt und wo genau der Weichspüler in die Waschmaschine gefüllt werden muss.
Aber nicht nur Alltagsdinge müssen (erlernt und) erledigt werden – der Umzug in die erste eigene Wohnung ist vor allem auch mit bürokratischen Aufgaben verbunden. Deshalb hier alle Infos zu den Wohnungsformalitäten die nach einem Umzug zu erledigen sind.
Was muss ich nach dem Einzug als erstes tun?
Am Tag des Einzugs sollte man es nicht verabsäumen, mit dem Vermieter ein Wohnungsübergabeprotokoll zu machen. Darin wird der Zustand der Wohnung am Tag des Einzugs festgehalten (auf Rissen in Böden, Abnutzungserscheinungen, Schimmel achten). Entsprechende Mängel fotografieren, damit man belegen kann, dass sie beim Einzug schon da waren.
Außerdem daran denken, sich möglichst schnell um einen Telefon- und Internetvertrag zu kümmern, denn es kann Wochen dauern, bis die Leitung freigeschaltet wird.
Wohngemeinschaft: Ein Hauptmieter oder mehrere?
Als HauptmieterIn kannst du dir deine Mitbewohner selbst aussuchen und bist der/die alleinige Ansprechpartnern des Vermieters. Du trägst jedoch auch die alleinige Verantwortung: für die pünktliche Zahlung der Miete, für Schäden in der Wohnung und alles was deine Mitbewohner so anstellen. Wenn beispielsweise ein Mitbewohner seine Miete nicht zahlt, kann der Vermieter die Zahlungen bei dir einfordern. Vielen ist dies zu riskant und sie entscheiden sich dafür, zwei Hauptmieter in den Mietvertrag einzutragen.
Sind allerdings alle WG-Mitbewohner Hauptmieter, sind auch die Rechte und Pflichten gleichmäßig verteilt. Allerdings ist in diesem Fall das Wechseln von Mitbewohnern kompliziert. Hier empfiehlt es sich, mit dem Vermieter im Vertrag zu vereinbaren, dass neue Mieter ohne seine Zustimmung einziehen können.
Einzelmietverträge sind für WG-Mitglieder am sichersten, da jeder ausschließlich für sein eigenes Zimmer innerhalb der WG die Verantwortung trägt. Der einzige Nachteil für den Mieter besteht darin, dass er seine Mitbewohner nicht selbst aussuchen kann.
In Studentenwohnheimen sind Einzelmietverträge das gängige Modell. In Wohngemeinschaften innerhalb von normalen Mietwohnungen werden meist zwischen den anderen beiden Varianten gewählt.
Wer muss beim Auszug renovieren?
Jeder möchte eine schöne Wohnung beziehen, die sich in einem guten Zustand befindet, doch wer ist für die Schönheitsreparaturen verantwortlich?
Es war viele Jahre lang ein heißes Diskussionsthema: Wer muss ausmalen? Wie so oft im Wohnrecht gibt mehr als nur eine Antwort.
Zuallererst solltest du nachlesen, ob darüber etwas im Mietvertrag vereinbart wurde. Wenn du diesen gemeinsam mit dem Vermieter aufgesetzt hast und ihr euch darauf geeinigt habt, dass du für das Ausmalen der Wohnung zuständig bist, ist es klar, wer sich darum kümmern muss. Wenn die Vereinbarung allerdings auf einem vorformulierten Vertrag des Vermieters getroffen wurde und du keine Möglichkeit hattest, die Vertragsbedingungen zu ändern (da du in diesem Fall die Wohnung nicht bekommen hättest), brauchst du als Mieter den Pinsel nicht mehr schwingen.
Gibt es keine Vereinbarung zum Ausmalen und wurde die Wandfarbe übermäßig abgenutzt oder in einer ortsunüblichen Art und Weise verändert, liegt das Ausmalen an dir.
Allgemein gilt: Wer seine Wände Weiß lässt, ist auf der sicheren Seite, denn Schönheitsreparaturen muss (meist) der Vermieter übernehmen, schwarze Vampir-Wände wieder weiß zu streichen, ist jedoch Sache des Mieters.
Hier findest du eine umfassende Übersicht, was du bei der Wohnungsrückgabe beachten musst.
CHECKLISTE
Wohnungsformalitäten vor dem Umzug:
– Adressänderung und Einzugstermin der Post mitteilen (Nachsendeantrag stellen)
– Rundfunk/Fernsehen ummelden (Formular bei der Bank)
– Telefon, Handy und ggf. Internetzugang ummelden beziehungsweise neu beantragen
Wohnungsformalitäten nach dem Umzug:
– Anmelden des neuen Wohnorts
– Adressänderung u.a. im Personalausweis
Bildnachweis: www.istockphoto.com
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