Mit deiner Einladung zu einem Besichtigungstermin ist die erste Hürde auf dem Weg zu deiner ersten eigenen Wohnung gemeistert. Du hast eine Wohnung gesucht und gefunden. Damit du gut informiert zur Wohnungsbesichtigung kommst, haben wir in diesem Artikel ein paar Hinweise und Tipps für euch zusammengestellt.
Es gibt bestimmte Fragen, die du bei einer Wohnungsbesichtigung auf jeden Fall stellen solltest. Diese umfassen z.B. die Ausstattung und den Zustand der Wohnung, die Anbindung an öffentliche Verkehrsmittel oder auch wer für die Erhaltung der Wohnung verantwortlich ist. Auch Fragen zu den Nachbarn, der Übernahme einer bestehenden Einbauküche oder Höhe der Betriebs- und Heizkosten solltest du stellen.
Solltest du grundsätzlich etwas nicht verstehen, dann frag unbedingt nach. Generell gilt: frag alles, was du fragen willst. Überlege dir bereits im Vorhinein, was dir wichtig ist und schreib dir deine Fragen auf. Somit kannst du auf nichts vergessen, was du bei der Wohnungsbesichtigung klären wolltest.
Generell darf der Vermieter nur nach Daten fragen, die auch wichtig für den Mietvertrag sind. Angaben zum persönlichen Einkommensverhältnis, sind jedoch bei der Wohnungsbesichtigung noch nicht von Belang. Ebenso wie Fragen nach der Staatsangehörigkeit oder Religion. Auch das Fragen nach dem Familienstand durch den Vermieter sind unzulässig, ebenso wie künftige Familienplanung, Krankheiten, Vorstrafen oder Hobbies. In Bezug auf Haustiere, darf der Vermieter nachfragen, jedoch nicht verbieten mit einem Haustier einzuziehen.
Dinge, die der Vermieter stellen darf umfassen folgende Themen:
Der erste Schritt für die Wohnungsbesichtigung ist, dass du dich mit dem Vermieter oder dem Makler in Kontakt gesetzt hast und einen Termin ausgemacht hast. Danach folgt die Besichtigung selbst.
Bei dem Termin selbst, wirst du zuerst den Makler oder den Vermieter begrüßen. Trete freundlich auf, stell dich vor und gib der verantwortlichen Person die Hand. Smalltalk wird dabei auch geführt. Danach wird dir die Wohnung gezeigt und etwas über sie erzählt. Dabei geht ihr von Raum zu Raum und seht euch jeden genau an. Hier wird der Vermieter dir sicher auch Fragen stellen – dies solltest du umgekehrt ebenfalls tun. Du hast auch die Möglichkeit Fenster und Balkontüren zu prüfen, Fotos zu machen und dir Nebenräume, wie etwa Keller, Dachboden oder Waschküche, zeigen zu lassen.
Unüblich ist es zur ersten Wohnungsbesichtigung eine Selbstauskunft mitzubringen. Erst nach dem Bekunden des Mietwunsches und dem Näherrücken des Vertragsabschlusses, kann eine Selbstauskunft des Mieters gefordert werden. Es ist jedoch gut einen Lichtbildausweis dabei zu haben um seine Identität nachzuweisen – der Vermieter darf nach dem Ausweis fragen um die Identität des Interessenten zu überprüfen.
Nach der Wohnungsbesichtigung kannst du, wenn dir die Wohnung gefällt, direkt dein Interesse bekunden. Falls du noch eine Nacht darüber schlafen möchtest, dann melde dich am nächsten Tag per Anruf oder E-Mail.
Vereinbare nach Möglichkeit tagsüber deinen Termin zur Wohnungsbesichtigung. So bekommst du einen Eindruck von den Lichtverhältnissen der Wohnung und bei Tageslicht erkennst du auch Mängel besser. Die Wohnung am frühen Abend zu besichtigen hat jedoch auch Vorteile: Um diese Uhrzeit ist das Verkehrsaufkommen am höchsten und viele Nachbarn sind bereits zu Hause. So erhältst du einen realistischen Eindruck von der Lärmbelastung. Auch die Hellhörigkeit der Wohnung kannst du so gut einschätzen.
Wie bereits erwähnt, solltest du bei deiner Wohnungsbesichtigung auch auf den Lärmpegel in und um die Wohnung achten. Dazu gehört einerseits der Verkehrslärm werktags, aber auch ob die Wohnung ziemlich hellhörig ist. Der Fernseher des Nachbars könnte störend sein, wenn man Abends in der eigenen Wohnung entspannen oder schlafen möchte.
Nimm zu deiner Wohnungsbesichtigung eine Vertrauensperson mit – vor allem, wenn es deine erste Besichtigung ist. Vier Augen sehen mehr als zwei. Deine Begleitperson sieht vielleicht Details, die dir gar nicht aufgefallen sind, und du erhältst sofort eine zweite Meinung zur besichtigten Wohnung. Diese Person kann ein Freund, deine Eltern oder ein anderer Verwandter deiner Wahl sein.
Nicht nur auf die Aufteilung der Wohnung und die Ausstattung solltest du ein gesondertes Augenmerk legen. So solltest du die folgenden Punkte in Bezug auf den Zustand der Wohnung bei deiner Wohnungsbesichtigung beachten:
Nicht nur die Wohnung an sich muss für dich passen, sondern auch in der Umgebung der Wohnung solltest du dich wohlfühlen. Wenn du also eine Wohnungsbesichtigung hast, dann recherchiere auch gleich die Umgebung bzw. sieh dich vor oder nach deinem Termin im Grätzl deiner möglichen neuen Wohnung um. Gibt es Einkaufsmöglichkeiten, sind die Öffis in der Nähe, gibt es einen Park und Ärzte in der Nähe? Das sind Dinge, die für die Entscheidung für eine Wohnung wichtig sein können. Außerdem solltest du von der Wohnung aus auch deinen Ausbildungs- oder Arbeitsplatz gut erreichen können.
Besichtige deine neue potentielle Wohnung wenn möglich zweimal. Am besten an verschiedenen Tagen und Uhrzeiten. Falls nicht umsetzbar, kann man zumindest noch mal zu einer anderen Zeit am Haus vorbeigehen: Wie wirkt das Viertel, wie viel Verkehr gibt es?
Bei deiner Wohnungsbesichtigung mach Fotos von der Wohnung. So kannst du dir zu Hause noch einmal in Ruhe die Bilder durchsehen und dir darüber klar werden, ob es sich wirklich um deine Traumwohnung handelt. Mit den Fotos hast du die Zimmeraufteilung der Wohnung abgebildet und kannst sie auch bei weiteren Besichtigungen einfach mit anderen Wohnungen vergleichen.
Bei der Auswahl der Wohnung kannst du dir folgende Fragen stellen
Allgemeines: Adresse, Kontaktdaten Makler/Verwalter/Vermieter
Wohnungsdaten: Bei der Auswahl
Gibt es Mängel an der Wohnung?
Zustand des Hauses allgemein
Sonstiges: Gibt es alles was ich brauche in der Nähe? Z.B. Schule, Ärzte, Geschäfte, Öffis, Grünanlagen
Fragen zum Mieterverhältnis:
Vermieter wollen einen Mieter finden, der zuverlässig ist. Bei privaten Vermietern läuft es ähnlich wie bei einer Bewerbung auf einen Job ab. Der Geeignetste bekommt den Zuschlag. Hier empfiehlt es sich, zunächst telefonisch fehlende Informationen über die Wohnung zu erfragen.
Für die (erste) Wohnungsbesichtigung empfiehlt es sich, dass du grundsätzlich gepflegt aussiehst. Du solltest ein Outfit wählen, indem du dich wohl fühlst, aber dennoch seriös aussiehst. Wie bei einem Bewerbungsgespräch sollte dein Outfit einen guten ersten Eindruck machen.
Generell solltest du bereits während der Wohnungsbesichtigung dein Interesse bekunden indem du Fragen stellst. Das Fragen nach Details zeigt dein Interesse an der Wohnung. Wenn du nach der Besichtigung echtes Interesse an der Wohnung hast, dann sag das deinem potentiellen Vermieter auch direkt.
Möchtest du noch eine Nacht darüber schlafen nachdem du die Wohnung besichtigt hast? Dann tu das auch. Möchtest du die Wohnung danach immer noch, dann schreib dem Vermieter eine E-Mail worin du dich für den Termin bedankst und dein Interesse deutlich machst. Achte dabei vor allem auch auf deine Rechtschreibung.
Solltest du nach der Wohnungsbesichtigung Interesse an der Wohnung haben, dann kannst du den Vermieter danach auch anrufen und ihm dies mitteilen. Das zeigt deine Eigeninitiative und Interesse. Achte auf eine ruhige Atmosphäre, damit kein Lärm das Gespräch stört, und beschreibe warum dich die Wohnung interessiert und was dir an ihr vor allem gefallen hat.
Eine neue Wohnung solltest du nicht ohne eine Besichtigung anmieten. So kannst du einem Betrug bei der Wohnungssuche aus dem Weg gehen. Theoretisch geht dies natürlich. Ohne eine Wohnungsbesichtigung kannst du jedoch die Umgebung und auch die Wohnung selbst nicht beurteilen – sieht diese so aus, wie in der Beschreibung? Gibt es große Mängel oder Feuchtigkeit/Schimmel? Solltest du selbst die Wohnung nicht besichtigen können, dann organisiere dir einen Freund oder Verwandten, der dies für dich tut. Außerdem kann sich der Vermieter ohne eine Wohnungsbesichtigung kein Bild von seinem neuen Mieter. Ein Vermieter wird wahrscheinlich Wohnungsinteressenten bevorzugen, die selbst bei der Besichtigung waren und sich vorgestellt haben.
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