Als Student kommen einige Aufgaben auf dich zu – du sollst eine Wohnung finden, mit den Mitbewohnern gut auskommen, die Stadt kennenlernen, neue Freunde finden, dich auf der Uni zurechtfinden und so bald wie möglich gute Noten schreiben – da sind Geldsorgen fehl am Platz. Und doch sind diese unter Studenten weit verbreitet. Da Studenten generell meist zu den Mietern mit geringem Einkommen gehören, könntest du Wohnbeihilfe anfordern, und wir sagen dir wie. Es gelten nicht für jedes Bundesland dieselben Anforderungen, wir haben dir die wichtigsten Informationen zusammengefasst(Stand 2016):

Wien

  • Antragssteller können österreichische oder europäische Staatsbürger sein, oder ausländische Staatsbürger mit Nachweis eines mindestens fünfjährigen legalen Aufenthalts in Österreich
  • Auch eine WG kann Wohnbeihilfe erhalten, aber der Antrag muss von der Person, die im Mietvertrag genannt wird, gestellt werden und wird auch dieser ausbezahlt.
  • Der Betrag wird verringert oder verweigert wenn eine bedarfsorientierte Mindestsicherung vorliegt.
  • Die Berechnung der Wohnbeihilfe ist abhängig davon, wie viele Personen im Haushalt leben und wie viel diese verdienen, daraus ergibt sich das Haushaltseinkommen. Das Mindesteinkommen bei Wohngemeinschaften beträgt für eine Person 837,76 Euro, für zwei Personen 1.256,08 Euro (Stand 2016). Es erhöht sich für jede erwachsene Person um 418,32 Euro.
  • Stipendien, Arbeitslosengeld und weitere Vergünstigungen zählen zum Einkommen, die Familienbeihilfe jedoch nicht
  • Die Stadt Wien berechnet für eine Person eine Nutzfläche von 50m², für zwei 70m², und für jede weitere Person 15m². Wenn deine Wohnung dies überschreitet wird die Wohnbeihilfe dementsprechend angepasst.
  • Weitere Infos und Dokumente findest du hier.

Niederösterreich

  • Auch hier ist eine österreichische oder dieser gleichgestellte Staatsbürgerschaft zur Beantragung der Wohnbeihilfe notwendig
  • Zur Berechnung werden Einkommensnachweise aller in dem Haushalt lebenden Personen berücksichtigt
  • Mithilfe des Onlinerechners 2009 kannst du die dir zustehende Wohnbeihilfe selbst berechnen
  • Weitere Informationen findest du hier.

Oberösterreich

  • Wohnbeihilfe können in Oberösterreich österreichische Staatsbürger oder EWR-Bürger oder ausländische Bürger erhalten, die ununterbrochen und rechtmäßig mehr als fünf Jahre ihren Hauptwohnsitz in Wien hatten und Beiträge an die gesetzliche Sozialversicherung in Österreich entrichten, oder diese mind. 36 Monate lang entrichtet haben.
  • Die Höhe der Wohnbeihilfe ergibt sich aus der Differenz zwischen dem anrechenbaren und zumutbaren Wohnungsaufwand, wobei die Obergrenze bei geförderten Wohnungen 300 Euro, bei nicht geförderten Wohnungen 200 Euro pro Monat beträgt. Als zumutbarer Wohnungsaufwand gilt das monatliche Haushaltseinkommen abzüglich des gewichteten Haushaltseinkommens. Weitere Infos zur Berechnung findest du hier.
  • Auch hier ist die Anzahl der in der Wohnung lebenden Personen ausschlaggebend für die Wohnbeihilfe. In Oberösterreich wird die angemessene Wohnnutzfläche folgendermaßen berechnet – 45m² für eine Person, jede weitere 15m². Die Höchstgrenze beträgt 3,50 Euro pro m² Nutzfläche.
  • Die Obergrenze für das Haushaltseinkommen kannst du auf dieser Website nachlesen.
  • Sonstige Zuschüsse verringern den Anspruch auf Wohnbeihilfe.

Steiermark

  • Du kannst einen Antrag bequem online ausfüllen.
  • Wohnbeihilfe gibt es in der Steiermark nur für Mietwohnungen
  • Österreichische oder diesen gleichberechtigte Staatsbürger oder Personen mit ausländischer Staatsangehörigkeit, welche sich seit mehr als 5 Jahren ständig in Österreich aufhalten und Zugang zum Arbeitsmarkt haben, können diesen Antrag stellen
  • Der Antrag zur Wohnbeihilfe muss von allen Mitbewohnern unterzeichnet werden
  • Zu den erforderlichen Unterlagen zählen eine Inskriptionsbestätigung sowie ein Studienbeihilfebescheid
  • Die Höhe der Wohnbeihilfe kannst du mit diesem Rechner berechnen.

Salzburg

  • Die Höhe der Wohnbeihilfe ergibt sich aus dem Differenzbetrag vom zumutbaren Wohnungsaufwand zum förderfähigen Teil der Miete, dem sogenannten maßgeblichen Wohnungsaufwand.
  • Hier kann die Förderung im Vorhinein berechnet werden
  • Die Förderung ist für österreichische Staatsbürger, diesen gleichgestellte oder asylberechtigte Personen verfügbar
  • Die Wohnung, für die Wohnbeihilfe bezogen werden soll, muss dein Hauptwohnsitz sein

Kärnten

  • Der Antragsteller muss österreichischer Staatsbürger oder diesen gleichgestellt sein
  • Die Höhe der Wohnbeihilfe ergibt sich aus der Differenz zwischen anrechenbarem und zumutbarem Wohnungsaufwand und kann auf der Website berechnet werden
  • Das Ansuchen kannst du dir online herunterladen.

Burgenland

  • Einen Anspruch auf Wohnbeihilfe haben alle Personen, die zu einem dauerhaften Aufenthalt im Inland berechtigt sind und ihren Hauptwohnsitz im Burgenland haben.
  • Im Burgenland wird für eine Person eine Fläche von 50m² berechnet, für zwei 70m².
  • Für die Förderung ist es notwendig dass du eine Einkommensbestätigung vorweist. Zum Einkommen zählen alle Einkünfte, die der Person tatsächlich zufließen, davon ausgenommen sind Leistungen aus dem Familienausgleichsgesetz und Familienförderungen.
  • Deine Wohnbeihilfe kannst du hier leicht von zuhause berechnen:

Tirol

  • Die Förderung wird für österreichische Staatsbürger, gleichgestellte Personen und Personen, welche seit mindestens 5 Jahren ihren Hauptwohnsitz in Tirol haben, bereitgestellt
  • Die der Beihilfe zugrunde zulegende förderbare bzw. anrechenbare Nutzfläche beträgt bei einem Haushalt mit einer Person höchstens 50 und erhöht sich für jede weitere im gemeinsamen Haushalt lebende Person um höchstens 20 m², höchstens jedoch auf 150 m².
  • Wohnbeihilfe ist möglich, wenn die zumutbare Wohnungsaufwandsbelastung überschritten Informationen zur Berechnung findest du hier hier.
  • Wenn Bedarf besteht ist Eile geboten – die Fertigstellung des Antrags nimmt im Normalfall 3 Monate in Anspruch und ist dann für ein Jahr gültig.
  • Dokumente und weiteres findest du auf der Website.

Vorarlberg

  • Studierende können hier leider keine Wohnbeihilfe beantragen, da dafür eine Vollzeitbeschäftigung notwendig ist

 

 

Fotoquelle: istockphoto.com