Die erste eigene Wohnung: Auswahl

Deine ersten eigenen vier Wände! Egal ob es sich dabei um ein Zimmer in einer Studenten-WG oder im Studierendenwohnheim oder eine eigene Mietwohnung handelt, um die richtige Wohnungsauswahl zu treffen solltest du folgende Punkte beachten:

Tipp 1 – Entscheide dich für eine Gegend!

Soll die zukünftige Unterkunft im hippen Szeneviertel, in der Nähe des Uni-Campus oder doch lieber in einer ruhigen Wohngegend gelegen sein? Ist für dich eine Anbindung an eine Autobahn oder öffentliche Verkehrsmittel wichtig? Möchtest du mit dem Fahrrad zur Uni radeln?
Stelle im Vorhinein Überlegungen an, was du brauchst und welche Vorlieben du hast und suche bewusst in deiner Wunsch-Wohngegend nach Angeboten. Die Eingrenzung macht die Wohnungssuche meist einfacher. Möchtest du eine größere Auswahl haben, erweitere deine Suchparameter. Dann heißt es gegebenenfalls die Erwartungshaltung zurückzuschrauben und neue Gebiete zu erobern.

Tipp 2 – Schöpfe alle Möglichkeiten bei der Wohnungsauswahl aus!

Immobilienportale  im Internet wie JobWohnen.at sind die gängigste und erfolgversprechendste Anlaufstelle bei der Suche nach freien Wohnungen und Zimmern. Allerdings gibt es noch mehr Möglichkeiten: Achte auch auf das Schwarze Brett an der Universität oder in Supermärkten und wirf einen Blick in die Immobilienseite in der Tageszeitung.

Tipp 3 – Kaltmiete und Warmmiete – ein großer Unterschied!

Wer auf Wohnungssuche ist oder kurz davor steht eine Mietwohnung zu beziehen, wird bald auf die beiden Begriffe Kalt- und Warmmiete stoßen. Die Kaltmiete stellt den Betrag dar, den der/die MieterIn nur für die Nutzung der Wohnfläche an den Vermieter bezahlen muss. Die Kaltmiete enthält keine sonstigen Zusatzkosten. Denk immer daran, dass die Nebenkosten noch zur Kaltmiete hinzu addiert werden müssen – dann kann eine scheinbar kleine Miete plötzlich gar nicht mehr so günstig sein. Die Warmmiete hingegen schließt die Betriebskosten mit ein. Es können darüber hinaus noch Kosten für Telefon, TV-Anschluss, Internet etc. zur Warmmiete dazukommen.

Tipp 4 – Informiere dich über die aktuellen Mietpreise

Den aktuellen Mietspiegel findest du im Netz. Außerdem gilt, dass das Wohnen in Singlewohnungen oft teurer kommt als im WG-Zimmer. Im Durchschnitt lassen sich damit 120 Euro im Monat sparen, wenn man sich für das Leben in einer Wohngemeinschaft entscheidet.

Tipp 5 – Mieten ohne Makler!

Es ist derzeit nicht leicht, als StudentIn eine passende Wohnung zu finden. Besonders dann, wenn der Mietpreis eine wichtige Rolle spielt.
Die Hilfe eines Maklers in Anspruch zu nehmen, kann schnell zu einem kostenintensiven Unterfangen werden. Wer provisionsfreie Unterkünfte sucht und dabei seine Geldbörse schonen möchte, findet auf JobWohnen.at eine große Anzahl an Angeboten für deine Wohnungsauswahl . Denn du findest in unserem Wohnungsmarkt ausschließlich provisionsfreie Wohnungen und WG-Zimmer. Wohnungen oder Zimmer, bei denen eine Vermittlungsgebühr bzw. Provision zu zahlen ist, dürfen in unserem Wohnungsportal nicht veröffentlicht werden!

Tipp 6 – Unterkünfte vergleichen!

Unterschreib nicht Hals über Kopf den Mietvertrag, sondern vergleiche zuvor mehrere Wohnungen miteinander. Eine Wohnung die über eine funktionierende Gasetagenheizung, eine dichte Wohnungstür und gut isolierte Fenster verfügt, ist im Mietpreis eventuell teurer als eine, die diese Vorzüge nicht hat – auf längere Sicht kann sie jedoch die bessere Wahl sein. Spätestens bei der Betriebskostenabrechnung wird dies deutlich.

Du willst mehr erfahren? Damit es bei der Wohnungssuche klappt, hier noch mehr Tipps!

Die erste eigene Wohnung: Formalitäten

Es soll Studierende geben, die sich nach dem Auszug aus dem Elternhaus mit völlig neuen Herausforderungen konfrontiert sehen: wie zum Beispiel der Frage wie man den Staubsaugerbeutel wechselt und wo genau der Weichspüler in die Waschmaschine gefüllt werden muss.

Aber nicht nur Alltagsdinge müssen (erlernt und) erledigt werden – der Umzug in die erste eigene Wohnung ist vor allem auch mit bürokratischen Aufgaben verbunden. Deshalb hier alle Infos zu den Wohnungsformalitäten die nach einem Umzug zu erledigen sind.

Was muss ich nach dem Einzug als erstes tun?

Am Tag des Einzugs sollte man es nicht verabsäumen, mit dem Vermieter ein Wohnungsübergabeprotokoll zu machen. Darin wird der Zustand der Wohnung am Tag des Einzugs festgehalten (auf Rissen in Böden, Abnutzungserscheinungen, Schimmel achten). Entsprechende Mängel fotografieren, damit man belegen kann, dass sie beim Einzug schon da waren.

Außerdem daran denken, sich möglichst schnell um einen Telefon- und Internetvertrag zu kümmern, denn es kann Wochen dauern, bis die Leitung freigeschaltet wird.

Wohngemeinschaft: Ein Hauptmieter oder mehrere?

Als HauptmieterIn kannst du dir deine Mitbewohner selbst aussuchen und bist der/die alleinige Ansprechpartnern des Vermieters. Du trägst jedoch auch die alleinige Verantwortung: für die pünktliche Zahlung der Miete, für Schäden in der Wohnung und alles was deine Mitbewohner so anstellen. Wenn beispielsweise ein Mitbewohner seine Miete nicht zahlt, kann der Vermieter die Zahlungen bei dir einfordern. Vielen ist dies zu riskant und sie entscheiden sich dafür, zwei Hauptmieter in den Mietvertrag einzutragen.

Sind allerdings alle WG-Mitbewohner Hauptmieter, sind auch die Rechte und Pflichten gleichmäßig verteilt. Allerdings ist in diesem Fall das Wechseln von Mitbewohnern kompliziert. Hier empfiehlt es sich, mit dem Vermieter im Vertrag zu vereinbaren, dass neue Mieter ohne seine Zustimmung einziehen können.

Einzelmietverträge sind für WG-Mitglieder am sichersten, da jeder ausschließlich für sein eigenes Zimmer innerhalb der WG die Verantwortung trägt. Der einzige Nachteil für den Mieter besteht darin, dass er seine Mitbewohner nicht selbst aussuchen kann.

In Studentenwohnheimen sind Einzelmietverträge das gängige Modell. In Wohngemeinschaften innerhalb von normalen Mietwohnungen werden meist zwischen den anderen beiden Varianten gewählt.

Wer muss beim Auszug renovieren?

Jeder möchte eine schöne Wohnung beziehen, die sich in einem guten Zustand befindet, doch wer ist für die Schönheitsreparaturen verantwortlich?

Es war viele Jahre lang ein heißes Diskussionsthema: Wer muss ausmalen? Wie so oft im Wohnrecht gibt mehr als nur eine Antwort.

Zuallererst solltest du nachlesen, ob darüber etwas im Mietvertrag vereinbart wurde. Wenn du diesen gemeinsam mit dem Vermieter aufgesetzt hast und ihr euch darauf geeinigt habt, dass du für das Ausmalen der Wohnung zuständig bist, ist es klar, wer sich darum kümmern muss. Wenn die Vereinbarung allerdings auf einem vorformulierten Vertrag des Vermieters getroffen wurde und du keine Möglichkeit hattest, die Vertragsbedingungen zu ändern (da du in diesem Fall die Wohnung nicht bekommen hättest),  brauchst du als Mieter den Pinsel nicht mehr schwingen.

Gibt es keine Vereinbarung zum Ausmalen und wurde die Wandfarbe übermäßig abgenutzt oder in einer ortsunüblichen Art und Weise verändert, liegt das Ausmalen an dir.

Allgemein gilt: Wer seine Wände Weiß lässt, ist auf der sicheren Seite, denn Schönheitsreparaturen muss (meist) der Vermieter übernehmen, schwarze Vampir-Wände wieder weiß zu streichen, ist jedoch Sache des Mieters.

Hier findest du eine umfassende Übersicht, was du bei der Wohnungsrückgabe beachten musst.

 

CHECKLISTE

Wohnungsformalitäten vor dem Umzug:

– Adressänderung und Einzugstermin der Post mitteilen (Nachsendeantrag stellen)

– Rundfunk/Fernsehen ummelden (Formular bei der Bank)

– Telefon, Handy und ggf. Internetzugang ummelden beziehungsweise neu beantragen

Wohnungsformalitäten nach dem Umzug:

– Anmelden des neuen Wohnorts

– Adressänderung u.a. im Personalausweis

 

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