WG Suche: Mit diesen 10 Tipps klappt’s bestimmt

Schon wieder auf WG Suche? Das kann ganz schön frustrierend sein – mal gefällt die Wohnung nicht, mal sind die Mitbewohner nicht das, was man sich vorgestellt hat, mal ist die Konkurrenz um das Zimmer zu stark. Aber keine Sorge: Mit diesen Tipps wird das nächste WG Casting ein voller Erfolg.

 

Die Bewerbung – WG Suche leicht gemacht

Der Erfolg der WG Suche hängt schon von der Auswahl der Inserate ab. Was ist einem wirklich wichtig, welche Kompromisse ist man bereit einzugehen und wie kontaktiert man die zukünftigen Mitbewohner am besten?

1. Suchkriterien definieren

Was darf’s denn sein? Ist die Nähe zur Uni oder die Größe des Zimmers wichtiger? Wünscht man sich einen Park in der Nähe der Wohnung oder ist die Anbindung an U-Bahn und Nightshuttle wichtiger? Und wie viel darf das Zimmer kosten? Nur wer weiß, wie er sich das Leben in der zukünftigen WG vorstellt, kann die Wohnungssuche effizient und erfolgreich gestalten. Wie gut, dass man auf jobwohnen.at bei der WG Suche seine Kriterien genau angeben kann, um so die Trefferzahl zu filtern.

2. Auf Zack sein

Bis Mittags schlafen, dann erst mal einen Kaffee trinken und irgendwann am frühen Abend gemütlich die Wohnungsanzeigen durchstöbern? So wird das mit der erfolgreichen WG Suche leider nichts. Denn Schnelligkeit ist entscheidend, um überhaupt zu einem WG Casting eingeladen zu werden. Meistens bekommen die Inserenten so viele Anfragen, dass sie gar nicht alle beantworten können und nur diejenigen zur Besichtigung einladen, die innerhalb einer gewissen Zeit auf die Anzeige reagiert haben.

3. Individualität punktet

Wer sich um ein Zimmer in einer WG bemüht, sollte seine Bewerbung stets persönlich und auf die jeweilige WG abgestimmt formulieren. Denn haben die potenziellen Mitbewohner das Gefühl, jemand hat, ohne viel darüber nachzudenken, einfach eine Bewerbung abgeschickt, die er im gleichen Wortlaut noch an fünf andere WG’s gesendet hat, erweckt das ganz und gar nicht den Eindruck von ehrlichem Interesse. Kein Wunder, wenn sich die WG da für einen anderen Kandidaten entscheidet.

4. Einfach mal durchklingeln

In der Anzeige der WG ist nicht nur eine E-Mail-Adresse, sondern auch eine Handynummer angegeben? Keine Scheu: Ein Anruf wirkt gleich viel persönlicher und kann – im Gegensatz zu einer Mail – sehr viel schwieriger ignoriert werden. Außerdem nimmt man seinen möglichen zukünftigen Mitbewohner so die Arbeit einer schriftlichen Antwort ab und macht sich damit gewiss beliebt.

 

WG Casting: So kommt man eine Runde weiter

Man hat es geschafft: Die WG hat einen tatsächlich zum WG Casting eingeladen. Nun gilt es, sich gegenseitig auf Gemeinsamkeiten abzutasten – und ganz offen zu sagen, wenn es eine „Leider nein“-Besichtigung war.

1. Pünktlich erscheinen

Pünktliches Erscheinen ist bei der WG Suche Pflicht. Denn oftmals sind die Besuche der einzelnen Bewerber eng getaktet. Kommt da einer zu spät, kann das den ganzen Zeitplan durcheinanderbringen und ihr beraubt euch selbst kostbarer Minuten, in denen ihr die WG von euch überzeugen hättet können.

2. Alleine kommen

Die WG will euch kennenlernen – und nicht eure Eltern oder besten Freunde. Deswegen gilt: Wer auf WG Suche ist, sollte beim Besichtigungstermin alleine erscheinen. Seine Freunde kann man dann später, wenn man das Casting gewonnen hat, immer noch vorstellen.

3. Schuhe ausziehen

Egal, ob ihr darum gebeten werdet oder nicht, zieht beim Eintreten am besten sofort eure Schuhe aus. Jeder freut sich, wenn kein Dreck in die Wohnung getragen wird – egal, ob die WG nun einen Putzplan hat oder nicht.

4. Ehrlich sein

Rauchwolken verursachen unkontrollierte Hustenanfälle, am Abend würde man am liebsten einfach die Zimmertür hinter sich verschließen und die Nachtruhe genießen, anstatt bei einem Bier in der Küche zu sitzen und volle Mülleimer und dreckiges Geschirr treiben einen an den Rand des Wahnsinns? Es hilft niemandem, beim WG Casting zu allem, was die potenziellen Mitbewohner einem erzählen, ja und Amen zu sagen, nur weil man unbedingt das Zimmer ergattern möchte. Spätestens nach einigen Wochen des Zusammenlebens würden die unterschiedlichen Vorstellungen das Zusammenleben betreffend auffliegen, und sowohl ihr selbst als auch die restliche WG würde die Wahl des Mitbewohners bitter bereuen. Aus diesem Grund: Seit ehrlich und teilt bei der Wohnungsbesichtigung mit, wie ihr euch den WG Alltag vorstellt, welche Kompromisse ihr bereit seit einzugehen und was für euch ein absolutes No-Go ist.

5. Seine Vorzüge nennen

Nur keine falsche Bescheidenheit: Wer sich von den anderen Mitbewerbern abheben will, sollte der WG klipp und klar seine Vorzüge nennen. Beispielsweise könnte das ein eigenes Auto sein, dass die WG Kumpanen gerne einmal mitbenutzen dürften, eine neue Mikrowelle oder ein verführerischer Kaffeevollautomat. Was auch immer einen besonders auszeichnet, beim WG Casting sollte man diese Dinge tunlichst kundtun und die Werbetrommel für sich rühren.

6. Zuhören und nachfragen

Was schätzt man an seinen besten Freunden ganz besonders? Dass sie einem zuhören. Auch als WG Bewerber sollte man deswegen nicht nur von sich erzählen und versuchen, sich in ein gutes Licht zu rücken, sondern auch den anderen aufmerksam zuhören. Ein interessiertes Nachfragen an der richtigen Stelle kann Türen öffnen und den Umzug in die neue Traum-WG zur Realität werden lassen.

 

Autorin: Isabel Folie

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Wohnung kündigen: Das gilt es zu beachten

Befristeter oder unbefristeter Mietvertrag, zwei oder drei Monate Kündigungsfrist – kündigt man seine Wohnung, gilt es einiges zu beachten. Wir erklären euch, wann ihr welche Schritte machen müsst, wie ein Kündigungsschreiben aussieht und wie ihr dank Checkliste auch ja nichts vergesst.

 

Wohnung kündigen – so geht’s?

Es war nicht für die Ewigkeit: Aus der ersten eigenen Wohnung möchte man meist doch irgendwann wieder ausziehen. Das muss nicht an der Wohnung liegen (und auch dem Vermieter sei keine Schuld unterstellt), sondern es können ganz wunderbarer Gründe dahinterstehen: Beispielsweise eine gemeinsame Wohnung mit dem Partner oder man möchte die Vorteile und Nachteile des WG Lebens kennenlernen.

Ein einfacher Anruf beim Vermieter reicht nicht aus, um ihn von seinen Umzugsplänen in Kenntnis zu setzen. Um seine Wohnung zu kündigen, kommt man um Schreibkram nicht herum.

Wohnung kündigen: per Mail oder Einschreiben?

Eine Wohnung muss schriftlich gekündigt werden. Und nein, eine flapsige E-Mail ist, ebenso wie der schnelle Anruf, nicht ausreichend. Denn eine Kündigung ist nur rechtlich bindend, wenn sie vom Mieter unterschrieben ist. Dafür gibt es zwei Möglichkeiten:

  • Man schickt die Kündigung mit der Post als eingeschriebenen Brief an den Vermieter.
  • Man sendet die Kündigung als PDF via Mail. Dies geht allerdings nur, wenn man über eine digitale Signatur verfügt. Eine zweite Möglichkeit wäre es, das Schreiben auszudrucken, zu unterschreiben, einzuscannen und dann per Mail an den Vermieter zu schicken.

Egal wie man kündigt: Reagiert der Vermieter auf die Kündigung nur mit Schweigen, sollte man nachhaken und sich den Eingang des Kündigungsschreibens bestätigen lassen.

Das musst du beim Kündigungsschreiben beachten

Nun wissen wir, wie man das Kündigungsschreiben am besten versendet. Aber wie sieht so ein Kündigungsschreiben eigentlich aus?

Keine Sorge, man muss dem Vermieter keinen langatmigen Brief schicken, in dem man ihm die Gründe darlegt, wieso man die Wohnung kündigen möchte. Ein einfaches Schreiben, in dem die Adresse der Wohnung sowie das der Kündigungsfrist entsprechende Auszugsdatum angegeben ist, ist ausreichend. Erwähnen kann man, dass man für eventuelle Wohnungsbesichtigungen zur Verfügung steht. Genauso wichtig ist es, den Vermieter um einen Termin für die Wohnungsrückgabe zu bitten und auch die Kaution sollte man bereits im Kündigungsschreiben zurückfordern.

Damit man ja alles richtig macht, sucht man im Internet am besten Vorlagen und Muster für ein Kündigungsschreiben.

 

Welche Fristen gelten bei der Kündigung?

Heute kündigen, morgen ausziehen? Nein, so schnell wird das nichts. Eine Wohnung kündigen geht nur, wenn man sich an bestimmte Fristen hält. Im Mietvertrag – ob befristet oder unbefristet –  ist festgesetzt, an welche Kündigungsfristen man sich halten muss.

Befristete Wohnungen können zumeist erst nach einem Jahr gekündigt werden. Aber auch unbefristete Verträge können Klauseln enthalten, die einen zumindest ein Jahr an die Wohnung binden.

Hat man bereits mehr als zwölf Monate in der Wohnung gelebt und nun endlich das Recht zu kündigen, gelten wiederum Fristen: Befristete Mietverträge haben meist eine drei- bzw. zweimonatige Kündigungsfrist, unbefristete hingegen oft nur eine einmonatige Kündigungsfrist – doch Achtung, auch hier sollte man unbedingt genau im Mietvertrag nachlesen, was mit dem Vermieter vereinbart wurde. Ebenfalls ist im Vertrag geregelt, ob man die Wohnung zum Monatsletzten oder, in seltenen Fällen, auch zur Monatsmitte kündigen kann.

Wann muss ich bei drei Monaten Kündigungsfrist kündigen?

Ein Beispiel gefällig? Nehmen wir an, ihr habt mehr als zwölf Monate in eurer Wohnung gute wie schlechte Zeiten verlebt. Nun ist es Zeit für die Trennung, die Checkliste für den Einzug in die neue WG ist erstellt und ihr würdet gerne am 30. April ausziehen. Ist im Mietvertrag eine dreimonatige Kündigungsfrist sowie eine Kündigung zum Monatsletzten vereinbart, muss das Kündigungsschreiben somit spätestens am 31. Jänner beim Vermieter eingehen.

Wann muss ich bei zwei Monaten Kündigungsfrist kündigen?

Das Prinzip bleibt stets dasselbe, eine Kündigungsfrist von zwei Monaten gibt euch aber mehr Flexibilität. Bleiben wir beim Beispiel von oben und nehmen an, ihr möchtet am 30. April ausziehen. Bei zwei Monaten Kündigungsfrist ist es ausreichend, wenn das Kündigungsschreiben am letzten Tag im Februar beim Vermieter einlangt.

Kann ich meinen Mietvertrag vorzeitig kündigen?

Die Krise ist fatal und man kann unmöglich die gesetzlich vorgeschriebenen zwölf Monate in einer Wohnung durchstehen, beispielsweise weil die Traum-WG zum Alptraum wurde und alle nur noch das Weite suchen? Die Mitbewohner kann man schon einmal nicht als Kündigungsgrund angeben.

Wer bereits nach wenigen Monaten aus einer Wohnung ausziehen möchte, muss gravierende Mängel angeben können. Eine Gefährdung der Gesundheit, beispielsweise durch Schimmelbefall oder den Ausfall der Heizung, wäre so ein gravierender Mangel. Sind die Mängel allerdings leicht behebbar, muss man als Mieter dem Vermieter eine Frist zur Behebung einräumen. Nur wenn er diese nicht einhält, hat man das Recht zu kündigen.

 

Checkliste für die Wohnungskündigung

Wohnung kündigen leicht gemacht: Diese Checkliste hilft, ja nichts zu vergessen:

  • Fristgerecht die Kündigung einreichen
  • Termin für Wohnungsübergabe vereinbaren
  • Strom und eventuell Gas abmelden und den Zählerstand notieren
  • Haushaltsversicherung ändern
  • Daueraufträge die Wohnung betreffend kündigen
  • Radio, TV, Internet und Telefon rechtzeitig abmelden
  • Nachsendeauftrag bei der Post hinterlegen bzw. überall wo nötig seine neue Adresse angeben
  • Eventuell ausmalen. Wenn im Mietvertrag angegeben wurde, dass du ausmalst und du dem zugestimmt hast, führt am Kauf von Farbe und Roller kein Weg vorbei. Mit etwas Glück helfen einem für ein Bier ja ein paar Freunde. War der Mietvertrag allerdings vorgefertigt und du hattest keine Möglichkeit zu widersprechen und anzugeben, dass du nicht ausmalen möchtest, bist du dazu auch nicht verpflichtet. Wird im Mietvertrag das Thema Ausmalen gar nicht angesprochen, man selbst hat seine Küche aber rot gestrichen, muss man diese vor dem Auszug in den Ursprungszustand zurückversetzen. Wer hingegen die Wände weiß lässt und nicht übermäßig verschmutzt, kann sich das Ausmalen sparen.
  • Miet-Endabrechnung verlangen
  • Umzugsfirma beauftragen (oder Freunden mit Auto schonmal eine große Pizza als Dankeschön ankündigen)

 

Erfolgreich gekündigt und auf der Suche nach einer neuen Wohnung? Auf Österreichs größter Wohnungsbörse für Studenten mit täglich neuen und topaktuellen Angebote von provisionsfreien Wohnungen und WG-Zimmern werdet ihr bestimmt fündig.

 

Autorin: Isabel Folie

Bildnachweis: kutaytanir/www.istockphoto.com

Die erste eigene Wohnung: Der Umzug

Du hast endlich deine ersten, eigenen vier Wände gefunden? Dann besteht der nächste Schritt darin, den Umzug zu planen. Wir zeigen dir wie du dabei vorgehst und geben dir hilfreiche Tipps.

 

Die wichtigsten Tipps für deinen Umzug

Energieversorger und Versicherung

Sobald du in deine erste eigene Wohnung ziehst, gibt es eine Menge Dinge, um die du dich kümmern musst. Wie beispielsweise eine Haushaltsversicherung. Außerdem möchtest du in den ersten Tagen in deiner neuen Wohnung auch nicht ohne Licht oder ohne fließend Wasser dastehen. Melde deshalb rechtzeitig Strom, Wasser und Heizung in deiner neuen Wohnung an und schließe eine Haushaltsversicherung ab. Fernsehen und Internet sind zwar zweitrangig aber auch daran solltest du denken.

Sonderurlaub für den Umzug

In Österreich sind Umzugstage nicht einheitlich geregelt. Ob dir freie Tage für deinen Umzug zustehen findest du in deinem Kollektivvertrag. Üblich ist jedoch ein Sonderurlaub von 1 bis 2 Tagen für deinen Wohnungswechsel.

Entrümpeln

Eines der wichtigsten Dinge bei einem Umzug ist es auszumisten. Denn Sachen, die du ohnehin nicht mehr benötigst, machen bei der Übersiedelung nur unnötig pack. Außerdem lässt sich aus unliebsamen Gegenständen zumeist noch bares Geld machen. Am einfachsten ist es Internetportale zu nutzen und sie dort zum Verkauf anzubieten. Fang rechtzeitig damit an, um nicht doch noch etwas davon mit in deine neue Wohnung schleppen zu müssen.

Wohnungswechsel melden

Wechselst du deinen Hauptwohnsitz, musst du das innerhalb von drei Tagen nach Bezug der neuen Wohnung der zuständigen Behörde mitteilen. In Wien erfolgt die Meldung am Magistratischen Bezirksamt des jeweiligen Bezirks. In den ländlichen Gebieten kann der Wohnsitzwechsel am Gemeindeamt gemeldet werden. Die Meldung kann persönlich aber auch per Post erfolgen. In beiden Fällen ist das Ausfüllen des Meldezettel-Formulars nötig, dass man sich auf www.help.gv.at herunterladen kann. Die Ummeldung ist kostenlos.

Auto ummelden

Wenn du in eine andere Stadt, in einen anderen Bezirk oder in eine andere Gemeinde ziehst bist du dazu verpflichtet dein Auto umzumelden. Dazu musst du dein Auto in deiner alten Zulassungsstelle zuerst abmelden und dann in der neuen Zulassungsstelle wieder anmelden. Selbst, wenn du nur drei Häuser weiter ziehst, musst du zumindest die Adressänderung der Zulassungsstelle innerhalb von einer Woche bekannt geben.

 

Welche Kosten kommen beim Umzug auf dich zu?

Die erste eigene Wohnung und der Umzug sind in der Regel teuer. Dazu gehört auch die Beschaffung neuer Möbel und Haushaltsutensilien. Schließlich muss in der ersten Wohnung vieles neu angeschafft werden. Die Kosten für alle kleinen und großen Sachen sollten dabei nicht unterschätzt werden.

 

Umzugswagen

Je nach Größe und Anzahl der Tage, für die der Wagen ausgeliehen wird, musst du mit 50 bis zu 200 Euro rechnen.

Umzugshelfer

Die Kosten die für Umzugshelfer anfallen richten sich nach der Größe der Wohnung und der Anzahl an Umzugshelfer, die benötigt werden. Der Stundenpreis für Umzugshelfer liegt dabei zwischen 30 und 100 Euro. Der LKW ist dabei schon inkludiert.

Umzugskartons und Verpackungsmaterial

Der Stückpreis für Umzugskartons aus dem Baumarkt liegt bei rund 3 bis 4 Euro. Wenn du früh genug mit der Suche beginnst ergatterst du sie mit etwas Glück aber auch kostenlos auf Portalen mit Gebrauchtwaren. Bei den Kosten für Verpackungsmaterial lässt sich prima sparen, wenn du schon im Vorfeld beginnst alte Zeitungen zu sammeln aber auch indem du Handtücher, Badetücher, Geschirrtücher, Decken und Polster zum Verpacken heikler Sachen verwendest.

Ablöse, Kaution, Maklergebühren

Wenn dir deine neue Wohnung von einem Makler vermittelt wurde, ist eine Maklerprovision fällig. Diese darf für den Mieter höchstens zwei Bruttomonatsmieten betragen. Auf JobWohnen.at findest du beispielsweise nur provisionsfreie Wohnungen, bei denen du dir diese Kosten sparen kannst.

Falls du Möbel oder Geräte in der neuen Wohnung vom Vormieter übernehmen möchtest, musst du auch eine Ablöse einkalkulieren. Außerdem ist bei jedem Neubezug eine Kaution zu hinterlegen.

Kosten für neue Möbel und Haushaltsutensilien

Kannst du Möbel aus dem Elternhaus mitnehmen oder müssen alle Einrichtungsgegenstände neu gekauft werden? In letzterem Fall versuche vorher gedanklich genau zu planen, wo das Sofa und wo der Esstisch stehen sollen. Miss die Räume exakt aus, bevor du Möbel kaufen gehst! Wer nicht alles neu kaufen möchte, kann auch Freunde, Bekannte oder Verwandte nach dem einen oder anderen gebrauchten Einrichtungsgegenstand fragen, den sie vielleicht nicht mehr benötigen. Oft sind auch die Vormieter froh darüber, ihre Einbauküche oder die alte Waschmaschine beim Umzug nicht übersiedeln zu müssen. Meist sind die Geräte zudem recht günstig zu haben. Wenn du bei den Kosten für neue Möbel nicht allzu tief in den Geldbeutel greifen möchtest, kannst du sie auch gebraucht kaufen. Unter gebrauchten Möbeln finden sich oft wahre Schätze zu einem unschlagbar niedrigen Preis.

Wir raten – gerade bei kleiner Brieftasche – dazu, die Einrichtung nach und nach zu kaufen und die Möbel langsam durch neue zu ersetzen.

Doppelzahlungen der Miete

Falls du zuvor in einer WG gewohnt hast und dich nicht rechtzeitig um einen Nachmieter deines Zimmers gekümmert hast kann es sein, dass du für ein oder zwei Monate doppelt Miete zahlen musst beziehungsweise, wenn die WG vollständig aufgelöst wird und die Wohnung nicht rechtzeitig gekündigt wurde. Achte deshalb unbedingt darauf rechtzeitig mit der Suche eines Nachmieters zu beginnen, beziehungsweise den alten Mietvertrag innerhalb der Kündigungsfrist zu kündigen.

Renovierungsarbeiten

Bedenke, dass auch Kosten für Renovierungsarbeiten deines alten WG Zimmers anfallen können, sofern du Wände in einer anderen Farbe gestrichen hast oder sich viele Bohrlöcher in deinen Wänden befinden.

KFZ ummelden

Liegt deine neue Adresse in dem Zuständigkeitsbereich einer anderen Behörde, musst du dein Fahrzeug neu anmelden. Insgesamt fallen dafür 170 Euro an. Wenn du auch ein neues Kennzeichen benötigst, kostet das für einen PKW zusätzlich 21 Euro.

Nachsendeauftrag

Ein Nachsendeauftrag bei der Post kommt für einen Zeitraum von drei Monaten auf 11,90 Euro (Stand 2019).

 

Was musst du beachten, wenn du die Wohnung umgestalten möchtest?

Natürlich bleibt die Gestaltung der Wohnung jedem selbst überlassen. Möchtest du jedoch eine bauliche Veränderung in der Wohnung vornehmen, wie zum Beispiel eine Wand einziehen oder entfernen, so geht das nur mit der ausdrücklichen Zustimmung des Vermieters.

Alles in allem gibt es bei einem Umzug in die erste eigene Wohnung viele Dinge, die beachtet werden sollten. Damit erst gar kein Chaos aufkommt, kann es hilfreich sein, sich eine Checkliste anzufertigen, und diese dann nach und nach abzuarbeiten:

 

Checkliste: Zeitplan für deinen Umzug

 Ein bis 2 Monate vor dem Umzug

  • Nachmieter suchen oder Wohnung kündigen
  • Neue Möbel bestellen
  • Umzugswagen reservieren und Umzugshelfer oder Umzugsfirma organisieren
  • Sonderurlaub für die Umzugstage beantragen

 

Ein bis 2 Wochen vor dem Umzug

  • Umzugskartons und Hilfsmittel wie Tragegurte und Abdeckmaterial besorgen
  • Beginnen die Kisten zu packen
  • Entrümpeln
  • Wohnungsrückgabetermin bei WG Auflösung vereinbaren
  • Renovierungsarbeiten durchführen
  • Anmeldung von Strom, Wasser und Heizung in der neuen Wohnung

 

Ein bis zwei Tage vor dem Umzug

  • Nachsendeauftrag bei der Post stellen
  • Überlege, wo die Möbel in der neuen Wohnung stehen sollen
  • Verpflegung für die Helfer organisieren
  • Letzte Kartons packen
  • Möbel demontieren

 

Am Umzugstag

  • Umzugswagen abholen
  • Umzugswagen zuerst mit den Dingen bepacken, die man nicht sofort braucht
  • Namensschilder am Briefkasten der alten Wohnung entfernen
  • Zählerstände (Wasser, Strom, Gas,…) notieren – eventuell in der alten, aber unbedingt in der neuen Wohnung
  • Bargeld und Wertgegenstände immer selbst transportieren
  • Übergabe der alten Wohnung, falls vorhanden und Übernahme der neuen Wohnung in einem Protokoll festhalten

 

Am Tag nach dem Umzug

  • Umzug melden
  • Auto ummelden

 

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Deine erste Wohnungsbesichtigung: Tipps und Tricks

Mit deiner Einladung zu einem Besichtigungstermin ist die erste Hürde auf dem Weg zu deiner ersten eigenen Wohnung gemeistert. Du hast eine Wohnung gesucht und gefunden. Damit du gut informiert zur Wohnungsbesichtigung kommst, haben wir in diesem Artikel ein paar Hinweise und Tipps für euch zusammengestellt.

Wohnungsbesichtigung: Fragen an Vermieter

Es gibt bestimmte Fragen, die du bei einer Wohnungsbesichtigung auf jeden Fall stellen solltest. Diese umfassen z.B. die Ausstattung und den Zustand der Wohnung, die Anbindung an öffentliche Verkehrsmittel oder auch wer für die Erhaltung der Wohnung verantwortlich ist. Auch Fragen zu den Nachbarn, der Übernahme einer bestehenden Einbauküche oder Höhe der Betriebs- und Heizkosten solltest du stellen.

Solltest du grundsätzlich etwas nicht verstehen, dann frag unbedingt nach. Generell gilt: frag alles, was du fragen willst. Überlege dir bereits im Vorhinein, was dir wichtig ist und schreib dir deine Fragen auf. Somit kannst du auf nichts vergessen, was du bei der Wohnungsbesichtigung klären wolltest.

Welche Fragen darf der Vermieter stellen/nicht stellen

Generell darf der Vermieter nur nach Daten fragen, die auch wichtig für den Mietvertrag sind. Angaben zum persönlichen Einkommensverhältnis, sind jedoch bei der Wohnungsbesichtigung noch nicht von Belang. Ebenso wie Fragen nach der Staatsangehörigkeit oder Religion. Auch das Fragen nach dem Familienstand durch den Vermieter sind unzulässig, ebenso wie künftige Familienplanung, Krankheiten, Vorstrafen oder Hobbies. In Bezug auf Haustiere, darf der Vermieter nachfragen, jedoch nicht verbieten mit einem Haustier einzuziehen.

Dinge, die der Vermieter stellen darf umfassen folgende Themen:

  • Fragen zu den Person, die in die Wohnung einziehen (u.a. Name, Alter, Anzahl,..)
  • Arbeitsverhältnis
  • Nettoeinkommen

 

Ablauf einer Wohnungsbesichtigung

Der erste Schritt für die Wohnungsbesichtigung ist, dass du dich mit dem Vermieter oder dem Makler in Kontakt gesetzt hast und einen Termin ausgemacht hast. Danach folgt die Besichtigung selbst.

Bei dem Termin selbst, wirst du zuerst den Makler oder den Vermieter begrüßen. Trete freundlich auf, stell dich vor und gib der verantwortlichen Person die Hand. Smalltalk wird dabei auch geführt. Danach wird dir die Wohnung gezeigt und etwas über sie erzählt. Dabei geht ihr von Raum zu Raum und seht euch jeden genau an. Hier wird der Vermieter dir sicher auch Fragen stellen – dies solltest du umgekehrt ebenfalls tun. Du hast auch die Möglichkeit Fenster und Balkontüren zu prüfen, Fotos zu machen und dir Nebenräume, wie etwa Keller, Dachboden oder Waschküche, zeigen zu lassen.

Unüblich ist es zur ersten Wohnungsbesichtigung eine Selbstauskunft mitzubringen. Erst nach dem Bekunden des Mietwunsches und dem Näherrücken des Vertragsabschlusses, kann eine Selbstauskunft des Mieters gefordert werden. Es ist jedoch gut einen Lichtbildausweis dabei zu haben um seine Identität nachzuweisen – der Vermieter darf nach dem Ausweis fragen um die Identität des Interessenten zu überprüfen.

Nach der Wohnungsbesichtigung kannst du, wenn dir die Wohnung gefällt, direkt dein Interesse bekunden. Falls du noch eine Nacht darüber schlafen möchtest, dann melde dich am nächsten Tag per Anruf oder E-Mail.

Tipps für die Wohnungsbesichtigung

  • Termin bei Tageslicht

Vereinbare nach Möglichkeit tagsüber deinen Termin zur Wohnungsbesichtigung. So bekommst du einen Eindruck von den Lichtverhältnissen der Wohnung und bei Tageslicht erkennst du auch Mängel besser. Die Wohnung am frühen Abend zu besichtigen hat jedoch auch Vorteile: Um diese Uhrzeit ist das Verkehrsaufkommen am höchsten und viele Nachbarn sind bereits zu Hause. So erhältst du einen realistischen Eindruck von der Lärmbelastung. Auch die Hellhörigkeit der Wohnung kannst du so gut einschätzen.

  • Lärm

Wie bereits erwähnt, solltest du bei deiner Wohnungsbesichtigung auch auf den Lärmpegel in und um die Wohnung achten. Dazu gehört einerseits der Verkehrslärm werktags, aber auch ob die Wohnung ziemlich hellhörig ist. Der Fernseher des Nachbars könnte störend sein, wenn man Abends in der eigenen Wohnung entspannen oder schlafen möchte.

  • Begleitperson

Nimm zu deiner Wohnungsbesichtigung eine Vertrauensperson mit – vor allem, wenn es deine erste Besichtigung ist. Vier Augen sehen mehr als zwei. Deine Begleitperson sieht vielleicht Details, die dir gar nicht aufgefallen sind, und du erhältst sofort eine zweite Meinung zur besichtigten Wohnung. Diese Person kann ein Freund, deine Eltern oder ein anderer Verwandter deiner Wahl sein.

  • Zustand der Wohnung

Nicht nur auf die Aufteilung der Wohnung und die Ausstattung solltest du ein gesondertes Augenmerk legen. So solltest du die folgenden Punkte in Bezug auf den Zustand der Wohnung bei deiner Wohnungsbesichtigung beachten:

  • Zustand von Fenster und Türen (v.a. Dichtungen)
  • Wie sind die Außenwände gedämmt?
  • Welche Art von Heizung gibt es?
  • Muss die Wohnung renoviert werden?
  • Gibt es Schimmel oder Feuchtigkeit?
  • Gibt es eine Einbauküche und bleibt diese in der Wohnung?
  • Steht ein Keller oder Dachboden zur Verfügung?

 

  • Umgebung der Wohnung

Nicht nur die Wohnung an sich muss für dich passen, sondern auch in der Umgebung der Wohnung solltest du dich wohlfühlen. Wenn du also eine Wohnungsbesichtigung hast, dann recherchiere auch gleich die Umgebung bzw. sieh dich vor oder nach deinem Termin im Grätzl deiner möglichen neuen Wohnung um. Gibt es Einkaufsmöglichkeiten, sind die Öffis in der Nähe, gibt es einen Park und Ärzte in der Nähe? Das sind Dinge, die für die Entscheidung für eine Wohnung wichtig sein können. Außerdem solltest du von der Wohnung aus auch deinen Ausbildungs- oder Arbeitsplatz gut erreichen können.

  • Wohnung zweimal besichtigen

Besichtige deine neue potentielle Wohnung wenn möglich zweimal. Am besten an verschiedenen Tagen und Uhrzeiten. Falls nicht umsetzbar, kann man zumindest noch mal zu einer anderen Zeit am Haus vorbeigehen: Wie wirkt das Viertel, wie viel Verkehr gibt es?

  • Fotos machen

Bei deiner Wohnungsbesichtigung mach Fotos von der Wohnung. So kannst du dir zu Hause noch einmal in Ruhe die Bilder durchsehen und dir darüber klar werden, ob es sich wirklich um deine Traumwohnung handelt. Mit den Fotos hast du die Zimmeraufteilung der Wohnung abgebildet und kannst sie auch bei weiteren Besichtigungen einfach mit anderen Wohnungen vergleichen.

Checkliste für Wohnungsbesichtigung

Bei der Auswahl der Wohnung kannst du dir folgende Fragen stellen

Allgemeines: Adresse, Kontaktdaten Makler/Verwalter/Vermieter

Wohnungsdaten: Bei der Auswahl

  • Größe – stimmen die Größenangaben?
  • Räume – wieviele und gefällt dir die Aufteilung? Sind sie hell oder eher dunkel?
  • Ausstattung Badezimmer
  • Heizung: Gibt es eine und welche?
  • Gibt es eine Einbauküche?
  • Ist Tierhaltung erlaubt?

 

Gibt es Mängel an der Wohnung?

  • Stromversorgung und Steckdosen ausreichend? Funktioniert die Elektrik?
  • Ist die Wohnung hell?
  • Ist die Wohnung Straßen- oder hofseitig?
  • Kellerabteil, Garage?
  • Balkon/Terrasse/Garten?
  • Hört man Verkehrslärm oder anderen Lärm?
  • Gibt es einen Waschmaschinenanschluss?
  • Ist die Wohnung neu renoviert?
  • Welche Fußböden gibt es? Sind Wände und Böden in Ordnung?
  • Sind die Wände feucht oder gibt es Schimmel?

 

Zustand des Hauses allgemein

  • Altbau oder Neubau?
  • Gibt es einen Innenhof?
  • Zustand von Fassade, Stiegenhaus, Fenster, etc.?
  • Gibt es einen Aufzug, Fahrradraum Waschküche?

 

Sonstiges: Gibt es alles was ich brauche in der Nähe? Z.B. Schule, Ärzte, Geschäfte, Öffis, Grünanlagen

Fragen zum Mieterverhältnis:

  • Befristeter oder unbefristeter Mietvertrag?
  • Mietpreis, Betriebskosten, Provision und Kaution
  • Wann kann ich einziehen?
  • Ist es eine Miet-, Eigentums-, Genossenschafts– oder Gemeindewohnung?
  • Wer ist für Schönheitsreparaturen zuständig vor dem Einzug?

 

Wie überzeuge ich den Vermieter?

Vermieter wollen einen Mieter finden, der zuverlässig ist. Bei privaten Vermietern läuft es ähnlich wie bei einer Bewerbung auf einen Job ab. Der Geeignetste bekommt den Zuschlag. Hier empfiehlt es sich, zunächst telefonisch fehlende Informationen über die Wohnung zu erfragen.

Outfit für die Besichtigung

Für die (erste) Wohnungsbesichtigung empfiehlt es sich, dass du grundsätzlich gepflegt aussiehst. Du solltest ein Outfit wählen, indem du dich wohl fühlst, aber dennoch seriös aussiehst. Wie bei einem Bewerbungsgespräch sollte dein Outfit einen guten ersten Eindruck machen.

Soll ich nach Wohnungsbesichtigung Interesse per Mail bekunden?

Generell solltest du bereits während der Wohnungsbesichtigung dein Interesse bekunden indem du Fragen stellst. Das Fragen nach Details zeigt dein Interesse an der Wohnung. Wenn du nach der Besichtigung echtes Interesse an der Wohnung hast, dann sag das deinem potentiellen Vermieter auch direkt.

Möchtest du noch eine Nacht darüber schlafen nachdem du die Wohnung besichtigt hast? Dann tu das auch. Möchtest du die Wohnung danach immer noch, dann schreib dem Vermieter eine E-Mail worin du dich für den Termin bedankst und dein Interesse deutlich machst. Achte dabei vor allem auch auf deine Rechtschreibung.

Soll ich nach Wohnungsbesichtigung Vermieter anrufen?

Solltest du nach der Wohnungsbesichtigung Interesse an der Wohnung haben, dann kannst du den Vermieter danach auch anrufen und ihm dies mitteilen. Das zeigt deine Eigeninitiative und Interesse. Achte auf eine ruhige Atmosphäre, damit kein Lärm das Gespräch stört, und beschreibe warum dich die Wohnung interessiert und was dir an ihr vor allem gefallen hat.

Soll und kann man eine Wohnung ohne Besichtigung mieten?

Eine neue Wohnung solltest du nicht ohne eine Besichtigung anmieten. So kannst du einem Betrug bei der Wohnungssuche aus dem Weg gehen. Theoretisch geht dies natürlich. Ohne eine Wohnungsbesichtigung kannst du jedoch die Umgebung und auch die Wohnung selbst nicht beurteilen – sieht diese so aus, wie in der Beschreibung? Gibt es große Mängel oder Feuchtigkeit/Schimmel? Solltest du selbst die Wohnung nicht besichtigen können, dann organisiere dir einen Freund oder Verwandten, der dies für dich tut. Außerdem kann sich der Vermieter ohne eine Wohnungsbesichtigung kein Bild von seinem neuen Mieter. Ein Vermieter wird wahrscheinlich Wohnungsinteressenten bevorzugen, die selbst bei der Besichtigung waren und sich vorgestellt haben.

Wohnungsrückgabe: So geht alles rund

Du hast bereits eine neue Wohnung gefunden? Dann steht als letzten Schritt des Auszugs noch die Wohnungsrückgabe an. Aber wie muss die Wohnung übergeben werden? Und wie rein ist besenrein? Wir zeigen dir alles, was du wissen musst.

Was ist eine Wohnungsrückgabe?

Zieht man von der alten in die neue Wohnung, ist die Rückgabe der alten Wohnung der letzte Schritt des Umzugs. Von dir als MieterIn werden alle Dinge aus der Wohnung entfernt, die nicht vom/von der NachmieterIn übernommen werden, ebenso wie andere Veränderungen, wie eine neu eingezogene Wand. Mitvermietete Gegenstände oder Möbelstücke müssen dabei in der Wohnung belassen werden und die Wohnung meist besenrein übergeben werden.

Was bei der Rückgabe einer Wohnung zu beachten ist

Im Allgemeinen ist die Wohnung geräumt und gereinigt dem/der VermieterIn wieder zu übergeben. Ebenfalls werden alle Schlüssel (Wohnungs-, Keller-, Garagen- und Postkastenschlüssel) zurückgegeben. All das sollte zeitgerecht und vor Ablauf des Mietverhältnisses geschehen.

1. Was bedeutet gewöhnliche Abnutzung?

Gewöhnliche Abnutzung ist die Abnutzung, die durch normales Wohnen entsteht. Diese gilt nicht als Schaden. Eine solche sind beispielsweise Bodenverfärbungen durch Lichteinstrahlung oder leichte Kratzer, ebenso wie Löcher in der Wand oder in den Fliesen. Klauseln im Mietvertrag, die eine Rückgabe der Wohnung im gleichen Zustand wie bei der Anmietung verlangen, sowie dem Ausbessern von kleinen Abnützungen, sind rechtswidrig. Erhebliche Mängel, wie ein Sprung im Waschbecken, sind jedoch von den MieterInnen zu beheben.

2. Wohnungsrückgabe: Küche und andere Gegenstände, die man übernommen hat

Wie bereits erwähnt müssen Dinge, die bereits bei der Anmietung in der Wohnung waren und für die du eventuell Ablöse gezahlt hast, gesäubert mitübergeben werden. Durch die Mitvermietung dieser Gegenstände ist eine normale Abnutzung in Ordnung, jedoch eine Entfernung dieser nicht zulässig. Da die Küche oder andere Gegenstände mitvermietet wurden, muss für größere Reparaturen der/die VermieterIn aufkommen.

3. Muss der/die MieterIn die Wohnung ausmalen?

Standard sind als Wandfarben generell helle Wände. Hast du also deine Wohnung in hellen pastelligen Tönen ausgemalt, sollte das bei der Übergabe kein Problem darstellen. Das Ausmalen der Wohnung ist für den Mieter/die Mieterin nicht verpflichtend laut einem Urteil des Obersten Gerichtshofes. Kräftige und dunkle Farben sollten jedoch vom Mieter übermalt werden.

4. Wohnungsübergabeprotokoll

Beim Einzug sowie Auszug sollte von MieterIn und VermieterIn ein Rückgabeprotokoll gemacht werden um zu sichern, in welchem Zustand die Wohnung übergeben wurde. Ideal ist es dabei auch Fotos zu machen. Dabei wird u.a. festgestellt, ob alle Schlüssel zurückgegeben wurden, ob es Schäden gibt, die Zählerstände für Strom und Gas sowie Zustand der Wohnung. Datum und Uhrzeit des Übergabetermins sowie die Namen aller anwesenden Personen sollten ebenfalls festgehalten werden.

Als MieterIn solltest du das Wohnungsübergabeprotokoll immer genau durchlesen. Unterschrieben werden muss es nicht – eine Bestätigung über die Rückgabe aller Schlüssel ist aber von Vorteil. Sollte bereits beim Einzug ein Übergabeprotokoll erstellt worden sein, kann bei Streitigkeiten bezüglich Schäden und Abnutzung auf dieses Bezug genommen werden.

Wie rein ist besenrein?

Besenrein bedeutet grob gereinigt – die Wohnung sollte sauber übergeben werden. Spinnweben sollten entfernt werden, der Boden gewischt und gesaugt sein und bei einer Einbauküche auch der Herd und das Backrohr gesäubert werden. Genau gereinigt und abgetaut werden sollte auch der Kühlschrank werden, wenn einer bereits in der Wohnung war. Auch Keller, Garage und Badezimmer sollte grundgereinigt werden. Die Fenster müssen jedoch nicht geputzt werden.

Kann der/die VermieterIn die Wohnungsrückgabe beim Auszug verweigern?

Ja das ist grundsätzlich möglich, jedoch muss der/die VermieterIn dafür gravierende Gründe haben. Passieren kann dies z.B. aus dem Grund, dass die Wohnung nicht geräumt ist zu dem Zeitpunkt, der für die Wohnungsrückgabe ausgemacht wurde. So kann der/die VermieterIn aber die Rückgabe nicht verweigern, wenn Schönheitsreparaturen durch den Mieter/die Mieterin nicht getätigt wurden oder weil der Mieter/die Mieterin bei der Übergabe Zeugen mitnehmen möchte.

Checkliste für die Wohnungsrückgabe

  • Wohnung räumen und säubern
  • Schäden beseitigen und dem/der VermieterIn mitteilen
  • Bauliche Veränderungen dem/der VermieterIn mitteilen

 

Entweder müssen diese wieder rückgeändert werden oder können von dem/der VermieterIn übernommen werden.

  • Zeitpunkt für die Wohnungsrückgabe mit dem/der VermieterIn ausmachen.
  • Übergabeprotokoll anfertigen (bei Einzug und bei Auszug)

 

Eventuell bestehende Mängel (gibt es keine, muss auch das festgehalten werden)

Zählerstände von Strom und Gas

Datum und Uhrzeit des Termins
Namen der anwesenden Personen

  • Schlüsselübergabe
  • Rückzahlung der geleisteten Kaution

 

Autorin: Maxie-Renée Korotin

WG-Einzug-Checkliste: So gelingt der sichere Einzug!

Der Auszug von den Eltern steht an und du hast dich dafür entschieden in eine WG zu ziehen. Nicht nur das Teilen der Miete, sondern auch neue soziale Kontakte sind entscheidende Vorteile des WG-Lebens. Wir geben dir eine Checkliste für den WG Einzug mit!

WG Einzug Checkliste

1. Mietvertrag und Organisatorisches

✓ Mietvertragsarten

Für das Leben in einer WG gibt es verschiedene Mitvertragsarten. So kann es entweder nur einen Hauptmieter geben und alle anderen sind Untermieter, alle sind Hauptmieter oder jeder Mieter hat einen einzelnen Mietvertrag mit dem Vermieter. Daran orientiert sich auch, wer für Miete und Beschädigungen haftbar ist. Außerdem sollten im Mietvertrag die Auszugsregelungen festgeschrieben werden.

✓ Auszugsregelungen

Diese sollten mit allen WG-MitbewohnerInnen entschieden und in den Mietvertrag geschrieben werden. Relevant ist, was mit gemeinsamen Käufen passiert, wie neue MitbewohnerInnen ausgesucht werden und was die Kündigungsfrist ist.

✓ Nebenkosten

Die Nebenkosten, die von jedem MitbewohnerInnen gemeinsam mit der Miete zu bezahlen sind, sollten von Anfang an festgehalten werden. Beachte dabei auch eventuelle Nachzahlungen.

✓ Kaution

Die Bezahlung der Kaution richtet sich nach der Art des Mietvertrags. Gibt es nur einen Hauptmieter, muss die Kaution vom Untermieter an diesen bezahlt werden und bei Auszug auch von diesem zurückgezahlt werden. Sind alle Hauptmieter zahlen sie gemeinsam – zieht jedoch einer davon aus, müssen die anderen Hauptmieter den Anteil der Kaution zurückzahlen. Hat jeder einen eigenen Mietvertrag, zahlt der Mieter direkt an den Vermieter und bei Auszug umgekehrt.

 

2. Ordnung und Sauberkeit

✓ Putzplan:

Das Aufteilen der Putz-Aktivitäten verhindert schon mit Streit in das neue WG-Zusammenleben zu starten. Gibt es bereits einen, dann frag nach wie die Verteilung der Aufgaben gehandhabt wird – gibt es noch keinen, dann versuche einen zu etablieren.

✓ Haushaltskasse:

Eine gemeinsame Haushaltskasse zahlt sich vor allem für gemeinsam genutzte Dinge aus, wie etwa Toilettenpapier oder Putzmittel.

✓ Kühlschrank aufteilen:

Sinnvoll ist es auch den Kühlschrank aufzuteilen. So kommt es nicht dazu, dass dir ein MitbewohnerInnen dein Frühstück wegisst oder umgekehrt, wenn nicht ausdrücklich vereinbart ist, dass sich alle die Einkäufe teilen.

 

3. Der Umzug

✓ Helfer

Organisiere dir bereits vor dem Umzugstermin ein paar Helfer – etwa Freunde oder Familie. Dann musst du deine Habseligkeiten nicht alleine verladen und wieder aufstellen.

✓ Transporter

Sinnvoll ist es auch sich einen Transporter für Möbel und Kisten zu mieten oder von Bekannten auszuborgen. Somit musst du weniger oft mit kleinen Autos vom alten zum neuen Wohnort fahren.

✓ Werkzeug

Denke auch an Werkzeug um deine Möbel wieder aufbauen zu können oder deine Lampen anzuschließen.

✓ Kartons

Besorge dir Umzugs- oder Bananenkartons für die Verpackung deiner Sachen. Umzugskartons kannst du bspw. Im Baumarkt kaufen – Bananenkartons bekommt man oft im Supermarkt. Es gibt aber auch Facebook-Gruppen, wo diese weiter verschenkt werden.

Wenn du deine Sachen in die Kartons packst, achte darauf sie nicht zu schwer bepacken. Also nicht alle Bücher in eine Kiste, sondern in viele verteilen um darauf noch leichtere Dinge zu verstauen. Beschrifte außerdem alle Kisten, damit du nach deinem Umzug alles findest!

✓ Alte und neue Einrichtungsgegenstände

Ein Umzug ist der beste Zeitpunkt auszumisten. Verkaufe Dinge, die du nicht mehr brauchst, und kaufe neue Möbel bereits vor dem Umzug, damit du dir nicht erneut einen Transporter ausborgen und Helfer zum Tragen organisieren musst.

 

Die erste WG – was braucht man wirklich?

Wenn du dein WG-Zimmer bereits gefunden hast, ist das elementare für den ersten Umzug in eine WG bereits geschafft. Verbunden damit ist das essentielle: angenehme MitbewohnerInnen mit denen du dich auch verstehst. Danach brauchst du nur noch deinen Mietvertrag für dein WG-Zimmer. Wichtig ist es auch sich gemeinsam mit den MitbewohnerInnen um Versicherung und Internetanschluss zu kümmern, wenn diese nicht bereits bestehen.

Um dich in deinem neuen Zimmer auch heimisch zu fühlen, brauchst du auf jeden Fall auch Einrichtungsgegenstände. Darunter zählen beispielsweise dein Bett, Schrank, Bettzeug und je nach Größe deines WG-Zimmers auch eine Couch und Schreibtisch. Auch deine liebsten Deko-Gegenstände sollten mit dir umziehen. All diese Dinge können Sachen sein, die du bereits hast oder du besorgst einiges neu. Ein Umzug ist auf jeden Fall eine gute Gelegenheit die eigenen Besitztümer auszusortieren.

Für alles andere gilt: Was haben meine MitbewohnerInnen bereits? Was haben die anderen nicht, die ich aber brauche oder gerne hätte?
Das können beispielsweise in der Küche Pfannen, Töpfe, (bestimmtes) Geschirr, ein Wasserkocher, Toaster, Backutensilien oder eine Mikrowelle sein. Oder auch Putzzeug, wie Staubsauger oder ein Ceranfeldreiniger, ebenso wie ein Bügeleisen oder ein kleiner Mistkübel im Bad.

Nach dem Einzug neuen Wohnsitz in der WG anmelden

Wie auch beim Einzug in eine eigene Wohnung gilt auch mit dem Einzug in eine WG das Meldegesetz: innerhalb von drei Tagen musst du dich an deinem neuen Wohnort anmelden. Abhängig davon, wo dein Lebensmittelpunkt ist, stellt die Meldung des Haupt- oder Nebenwohnsitzes in der WG dar. Alle Infos zur Anmeldung nach dem WG Einzug, Haupt- und Nebenwohnsitz haben wir dir bereits aufbereitet.

Informiere jedenfalls alle wichtigen Ansprechpartner über deinen neuen Wohnsitz. Also beispielsweise deine Universität, Bank oder andere Unternehmen, von denen du wichtige Post erhältst und beantrage gegebenenfalls einen Nachsendeauftrag für deine Post.

Soll man beim WG Einzug den neuen MitbewohnerInnen etwas mitbringen?

Bist du in deine WG eingezogen, ist es Zeit deine neuen MitbewohnerInnen besser kennenzulernen und das Eis zu brechen. Wenn deine MitbewohnerInnen dafür offen sind, könnt ihr zum Beispiel gemeinsam eine Einweihungsparty machen. Etwas ruhiger wäre beispielsweise ein gemeinsames Frühstück, Brunch oder Abendessen, wo ihr erstmals gemeinsam Zeit verbringen könnt. Nett ist es auch, wenn du einen Sekt, Wein oder Bier für euch kauft oder einen Kuchen bäckst, den ihr gemeinsam genießen könnt. Orientiere dich damit am besten an deinen neuen MitbewohnerInnen.

 

Autorin: Maxie-Renée Korotin