Befristeter oder unbefristeter Mietvertrag, zwei oder drei Monate Kündigungsfrist – kündigt man seine Wohnung, gilt es einiges zu beachten. Wir erklären euch, wann ihr welche Schritte machen müsst, wie ein Kündigungsschreiben aussieht und wie ihr dank Checkliste auch ja nichts vergesst.

 

Wohnung kündigen – so geht’s?

Es war nicht für die Ewigkeit: Aus der ersten eigenen Wohnung möchte man meist doch irgendwann wieder ausziehen. Das muss nicht an der Wohnung liegen (und auch dem Vermieter sei keine Schuld unterstellt), sondern es können ganz wunderbarer Gründe dahinterstehen: Beispielsweise eine gemeinsame Wohnung mit dem Partner oder man möchte die Vorteile und Nachteile des WG Lebens kennenlernen.

Ein einfacher Anruf beim Vermieter reicht nicht aus, um ihn von seinen Umzugsplänen in Kenntnis zu setzen. Um seine Wohnung zu kündigen, kommt man um Schreibkram nicht herum.

Wohnung kündigen: per Mail oder Einschreiben?

Eine Wohnung muss schriftlich gekündigt werden. Und nein, eine flapsige E-Mail ist, ebenso wie der schnelle Anruf, nicht ausreichend. Denn eine Kündigung ist nur rechtlich bindend, wenn sie vom Mieter unterschrieben ist. Dafür gibt es zwei Möglichkeiten:

  • Man schickt die Kündigung mit der Post als eingeschriebenen Brief an den Vermieter.
  • Man sendet die Kündigung als PDF via Mail. Dies geht allerdings nur, wenn man über eine digitale Signatur verfügt. Eine zweite Möglichkeit wäre es, das Schreiben auszudrucken, zu unterschreiben, einzuscannen und dann per Mail an den Vermieter zu schicken.

Egal wie man kündigt: Reagiert der Vermieter auf die Kündigung nur mit Schweigen, sollte man nachhaken und sich den Eingang des Kündigungsschreibens bestätigen lassen.

Das musst du beim Kündigungsschreiben beachten

Nun wissen wir, wie man das Kündigungsschreiben am besten versendet. Aber wie sieht so ein Kündigungsschreiben eigentlich aus?

Keine Sorge, man muss dem Vermieter keinen langatmigen Brief schicken, in dem man ihm die Gründe darlegt, wieso man die Wohnung kündigen möchte. Ein einfaches Schreiben, in dem die Adresse der Wohnung sowie das der Kündigungsfrist entsprechende Auszugsdatum angegeben ist, ist ausreichend. Erwähnen kann man, dass man für eventuelle Wohnungsbesichtigungen zur Verfügung steht. Genauso wichtig ist es, den Vermieter um einen Termin für die Wohnungsrückgabe zu bitten und auch die Kaution sollte man bereits im Kündigungsschreiben zurückfordern.

Damit man ja alles richtig macht, sucht man im Internet am besten Vorlagen und Muster für ein Kündigungsschreiben.

 

Welche Fristen gelten bei der Kündigung?

Heute kündigen, morgen ausziehen? Nein, so schnell wird das nichts. Eine Wohnung kündigen geht nur, wenn man sich an bestimmte Fristen hält. Im Mietvertrag – ob befristet oder unbefristet –  ist festgesetzt, an welche Kündigungsfristen man sich halten muss.

Befristete Wohnungen können zumeist erst nach einem Jahr gekündigt werden. Aber auch unbefristete Verträge können Klauseln enthalten, die einen zumindest ein Jahr an die Wohnung binden.

Hat man bereits mehr als zwölf Monate in der Wohnung gelebt und nun endlich das Recht zu kündigen, gelten wiederum Fristen: Befristete Mietverträge haben meist eine drei- bzw. zweimonatige Kündigungsfrist, unbefristete hingegen oft nur eine einmonatige Kündigungsfrist – doch Achtung, auch hier sollte man unbedingt genau im Mietvertrag nachlesen, was mit dem Vermieter vereinbart wurde. Ebenfalls ist im Vertrag geregelt, ob man die Wohnung zum Monatsletzten oder, in seltenen Fällen, auch zur Monatsmitte kündigen kann.

Wann muss ich bei drei Monaten Kündigungsfrist kündigen?

Ein Beispiel gefällig? Nehmen wir an, ihr habt mehr als zwölf Monate in eurer Wohnung gute wie schlechte Zeiten verlebt. Nun ist es Zeit für die Trennung, die Checkliste für den Einzug in die neue WG ist erstellt und ihr würdet gerne am 30. April ausziehen. Ist im Mietvertrag eine dreimonatige Kündigungsfrist sowie eine Kündigung zum Monatsletzten vereinbart, muss das Kündigungsschreiben somit spätestens am 31. Jänner beim Vermieter eingehen.

Wann muss ich bei zwei Monaten Kündigungsfrist kündigen?

Das Prinzip bleibt stets dasselbe, eine Kündigungsfrist von zwei Monaten gibt euch aber mehr Flexibilität. Bleiben wir beim Beispiel von oben und nehmen an, ihr möchtet am 30. April ausziehen. Bei zwei Monaten Kündigungsfrist ist es ausreichend, wenn das Kündigungsschreiben am letzten Tag im Februar beim Vermieter einlangt.

Kann ich meinen Mietvertrag vorzeitig kündigen?

Die Krise ist fatal und man kann unmöglich die gesetzlich vorgeschriebenen zwölf Monate in einer Wohnung durchstehen, beispielsweise weil die Traum-WG zum Alptraum wurde und alle nur noch das Weite suchen? Die Mitbewohner kann man schon einmal nicht als Kündigungsgrund angeben.

Wer bereits nach wenigen Monaten aus einer Wohnung ausziehen möchte, muss gravierende Mängel angeben können. Eine Gefährdung der Gesundheit, beispielsweise durch Schimmelbefall oder den Ausfall der Heizung, wäre so ein gravierender Mangel. Sind die Mängel allerdings leicht behebbar, muss man als Mieter dem Vermieter eine Frist zur Behebung einräumen. Nur wenn er diese nicht einhält, hat man das Recht zu kündigen.

 

Checkliste für die Wohnungskündigung

Wohnung kündigen leicht gemacht: Diese Checkliste hilft, ja nichts zu vergessen:

  • Fristgerecht die Kündigung einreichen
  • Termin für Wohnungsübergabe vereinbaren
  • Strom und eventuell Gas abmelden und den Zählerstand notieren
  • Haushaltsversicherung ändern
  • Daueraufträge die Wohnung betreffend kündigen
  • Radio, TV, Internet und Telefon rechtzeitig abmelden
  • Nachsendeauftrag bei der Post hinterlegen bzw. überall wo nötig seine neue Adresse angeben
  • Eventuell ausmalen. Wenn im Mietvertrag angegeben wurde, dass du ausmalst und du dem zugestimmt hast, führt am Kauf von Farbe und Roller kein Weg vorbei. Mit etwas Glück helfen einem für ein Bier ja ein paar Freunde. War der Mietvertrag allerdings vorgefertigt und du hattest keine Möglichkeit zu widersprechen und anzugeben, dass du nicht ausmalen möchtest, bist du dazu auch nicht verpflichtet. Wird im Mietvertrag das Thema Ausmalen gar nicht angesprochen, man selbst hat seine Küche aber rot gestrichen, muss man diese vor dem Auszug in den Ursprungszustand zurückversetzen. Wer hingegen die Wände weiß lässt und nicht übermäßig verschmutzt, kann sich das Ausmalen sparen.
  • Miet-Endabrechnung verlangen
  • Umzugsfirma beauftragen (oder Freunden mit Auto schonmal eine große Pizza als Dankeschön ankündigen)

 

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Autorin: Isabel Folie

Bildnachweis: kutaytanir/www.istockphoto.com