Die erste eigene Wohnung oder eine WG – vielleicht sogar in einer anderen Stadt. Mit Suche und Einzug ist es aber noch nicht getan. Man muss in der neuen Bleibe auch noch seinen Wohnsitz anmelden, wobei aber die Entscheidung besteht: neuer Hauptwohnsitz oder einen Nebenwohnsitz anmelden?
Was ist der Unterschied zwischen Haupt- und Nebenwohnsitz?
Bei Wohnsitzen wird im Meldewesen zwischen Haupt- und Nebenwohnsitz unterschieden. Ersteres stellt den Ort dar, wo der Mittelpunkt deiner Lebensbeziehungen ist. Entscheidend ist vor allem das Naheverhältnis zu diesem Ort damit er ein Hauptwohnsitz ist. Dafür sind einerseits die Aufenthaltsdauer sowie der Ort des Arbeitsplatzes bzw. des Ausbildungsortes relevant. Außerdem noch folgende Gründe:
- Der Weg zum Arbeitsplatz bzw. des Ausbildungsortes
- Die Familie sowie deren..
- ..Wohnsitz
- ..Ausbildungsort
- ..Ort des Arbeitsplatzes
Der Nebenwohnsitz oder auch Zweitwohnsitz genannt knüpft nur an Lebensbeziehungen an. Das bedeutet, dass an diesem Ort nur beabsichtigt wird zu studieren, arbeiten oder in der Freizeit dort zu sein. Die Aufenthaltsdauer am Zweitwohnsitz muss nicht auf Dauer sein, sondern wird ‚bis auf weiteres’ genutzt.
Es kann jedoch immer nur ein Ort als Hauptwohnsitz bezeichnet werden. Trifft der ‚Mittelpunkt der Lebensbeziehungen’ auf mehrere Unterkünfte zu, bestimmt das persönliche Naheverhältnis. Das Bundeskanzleramt gibt dafür ein Beispiel:
„Eine Person kann beispielsweise an einem Ort den Hauptwohnsitz haben, an der sie nicht ihrer/seiner beruflichen Tätigkeit nachgeht, wenn andere Kriterien (etwa familiäre und wirtschaftliche Beziehungen) erfüllt sind und insgesamt stärker ins Gewicht fallen – wenn etwa Partnerinnen/Partner und/oder minderjährige Kinder an dem als “Hauptwohnsitz” bezeichneten Ort leben und sich auch die/der Meldepflichtige dort für eine gewisse Zeit aufhält. Bei der Betrachtung der wirtschaftlichen Beziehungen kann es auch eine Rolle spielen, ob eine Unterkunft ein Haus, eine Wohnung, oder ein Zimmer ist und ob diese gekauft, gemietet oder bloß unentgeltlich genutzt wird.“
Nebenwohnsitz: Vorteile und Nachteile in Österreich
Der größte Vorteil vom Anmelden eines Nebenwohnsitzes ist, dass du dich nicht zwischen Wohnsitzen entscheiden musst und an beiden Orten offiziell wohnen kannst. Außerdem kannst du auch durch deinen Zweitwohnsitz Beihilfen beziehen – weitere Informationen findest du weiter unten im Artikel. Abgesehen davon sind Familienbeihilfe und Studienbeihilfe ortsunabhängig. Steuerlich ergibt sich dadurch auch ein Vorteil: sollte der Arbeitsort mehr als 80 km oder mehr als 1 Stunde entfernt sein und eine Wohnung beim Arbeitsplatz benötigt werden, kannst du die Kosten als Werbungskosten wegen doppelter Haushaltsführung in deiner Einkommenssteuererklärung absetzen.
Als Nachteil besteht beispielsweise in Wien, dass man ohne dortigen Hauptwohnsitz kein Parkpickerl bekommt. Außerdem gibt es für StudentInnen ohne Hauptwohnsitz in Wien oder Niederösterreich keine Verbilligung des Semestertickets. Zusätzlich müssen beispielsweise GIS-Gebühren doppelt bezahlt werden, ebenso wie Miete oder Versicherungen. Ein weiterer Nachteil ist, dass man nur am Hauptwohnsitz wählen kann.
Nebenwohnsitz anmelden & abmelden
Wenn du eine neue Wohnung beziehst, musst du dich nach dem Meldegesetz innerhalb von drei Tagen an der neuen Adresse anmelden. Dies gilt genauso für den Hauptwohnsitz wie auch für den Nebenwohnsitz. Solltest du also regelmäßig zwischen deinen Eltern und deiner eigenen Wohnung oder WG pendeln, musst du an beiden Orten gemeldet sein. Die Kriterien für die Unterscheidung von Haupt- und Nebenwohnsitz haben wir dir oben bereits aufgezählt.
Für die Anmeldung des Wohnsitzes muss nur ein Meldeservice besucht werden – das muss in Wien auch nicht das des eigenen Wohnbezirks sein. In den Bundesländern ist das Gemeindeamt zuständig. Außerdem musst du auch nicht selbst zum Meldeservice gehen, sondern kannst auch einen Freund oder Bekannten darum bitten die Unterlagen im Original abzugeben. Ebenfalls möglich ist die Anmeldung eines Wohnsitzes per Post. Per E-Mail oder online ist dies aber nicht möglich.
Folgende Dinge werden für die Anmeldung benötigt:
- Ausgefüllter Meldezettel unterschrieben von der meldepflichtigen Person sowie der/des UnterkunftgeberIn
(diesen findest du für Wien unter wien.gv.at oder auf der Homepage der jeweiligen Gemeinde. Beim Meldeservice/Gemeindeamt liegen diese aber ebenfalls auf) - Amtlicher Lichtbildausweis
- Geburtsurkunde
- Für ausländische Staatsbürger: ein gültiges Reisedokument
- Bei mehreren Staatsangehörigkeiten musst du alle Dokumente, die dies aufzeigen, mitbringen
- Wenn du deinen akademischen Grad oder die Standesbezeichnung IngenieurIn auf deinem Meldezettel eingetragen haben möchtest, musst du außerdem deine Verleihungsurkunde mitbringen.
Hast du alle Dinge abgegeben bekommst du den Ausdruck aus dem zentralen Melderegister mit Stempel und Unterschrift – dieser bestätigt den Meldevorgang und ist nun dein Meldezettel.
Nebenwohnsitz in einer WG
Generell muss man auf jeden Fall gemeldet sein an dem Ort, wo du wohnst. Sei es eine WG oder deine eigene Wohnung. Ob du in deiner WG deinen Haupt- oder Zweitwohnsitz anmeldest, kommt darauf an, wo dein Lebensmittelpunkt ist. Die Kriterien, die dies ‚bestimmen’ haben wir dir oben bereits beschrieben. Während Familienbeihilfe und Studienbeihilfe unabhängig von der Meldung ist, gibt es aber auch solche die mit der Meldung zusammenhängen. Beispielsweise die Wohnbeihilfe – so muss in Wien der Antrag jedoch von einem der HauptmieterInnen eingebracht werden, die Personen mit Nebenwohnsitz werden jedoch mit eingerechnet.
Autorin: Maxie-Renée Korotin
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