Haupt- und Nebenwohnsitz: dein Wegweiser durch das Meldegesetz

Die erste eigene Wohnung oder eine WG – vielleicht sogar in einer anderen Stadt. Mit Suche und Einzug ist es aber noch nicht getan. Man muss in der neuen Bleibe auch noch seinen Wohnsitz anmelden, wobei aber die Entscheidung besteht: neuer Hauptwohnsitz oder einen Nebenwohnsitz anmelden?

Was ist der Unterschied zwischen Haupt- und Nebenwohnsitz?

Bei Wohnsitzen wird im Meldewesen zwischen Haupt- und Nebenwohnsitz unterschieden. Ersteres stellt den Ort dar, wo der Mittelpunkt deiner Lebensbeziehungen ist. Entscheidend ist vor allem das Naheverhältnis zu diesem Ort damit er ein Hauptwohnsitz ist. Dafür sind einerseits die Aufenthaltsdauer sowie der Ort des Arbeitsplatzes bzw. des Ausbildungsortes relevant. Außerdem noch folgende Gründe:

  • Der Weg zum Arbeitsplatz bzw. des Ausbildungsortes
  • Die Familie sowie deren..
    • ..Wohnsitz
    • ..Ausbildungsort
    • ..Ort des Arbeitsplatzes

 

Der Nebenwohnsitz oder auch Zweitwohnsitz genannt knüpft nur an Lebensbeziehungen an. Das bedeutet, dass an diesem Ort nur beabsichtigt wird zu studieren, arbeiten oder in der Freizeit dort zu sein. Die Aufenthaltsdauer am Zweitwohnsitz muss nicht auf Dauer sein, sondern wird ‚bis auf weiteres’ genutzt.

Es kann jedoch immer nur ein Ort als Hauptwohnsitz bezeichnet werden. Trifft der ‚Mittelpunkt der Lebensbeziehungen’ auf mehrere Unterkünfte zu, bestimmt das persönliche Naheverhältnis. Das Bundeskanzleramt gibt dafür ein Beispiel:

„Eine Person kann beispielsweise an einem Ort den Hauptwohnsitz haben, an der sie nicht ihrer/seiner beruflichen Tätigkeit nachgeht, wenn andere Kriterien (etwa familiäre und wirtschaftliche Beziehungen) erfüllt sind und insgesamt stärker ins Gewicht fallen – wenn etwa Partnerinnen/Partner und/oder minderjährige Kinder an dem als “Hauptwohnsitz” bezeichneten Ort leben und sich auch die/der Meldepflichtige dort für eine gewisse Zeit aufhält. Bei der Betrachtung der wirtschaftlichen Beziehungen kann es auch eine Rolle spielen, ob eine Unterkunft ein Haus, eine Wohnung, oder ein Zimmer ist und ob diese gekauft, gemietet oder bloß unentgeltlich genutzt wird.“

Nebenwohnsitz: Vorteile und Nachteile in Österreich

Der größte Vorteil vom Anmelden eines Nebenwohnsitzes ist, dass du dich nicht zwischen Wohnsitzen entscheiden musst und an beiden Orten offiziell wohnen kannst. Außerdem kannst du auch durch deinen Zweitwohnsitz Beihilfen beziehen – weitere Informationen findest du weiter unten im Artikel. Abgesehen davon sind Familienbeihilfe und Studienbeihilfe ortsunabhängig. Steuerlich ergibt sich dadurch auch ein Vorteil: sollte der Arbeitsort mehr als 80 km oder mehr als 1 Stunde entfernt sein und eine Wohnung beim Arbeitsplatz benötigt werden, kannst du die Kosten als Werbungskosten wegen doppelter Haushaltsführung in deiner Einkommenssteuererklärung absetzen.

Als Nachteil besteht beispielsweise in Wien, dass man ohne dortigen Hauptwohnsitz kein Parkpickerl bekommt. Außerdem gibt es für StudentInnen ohne Hauptwohnsitz in Wien oder Niederösterreich keine Verbilligung des Semestertickets. Zusätzlich müssen beispielsweise GIS-Gebühren doppelt bezahlt werden, ebenso wie Miete oder Versicherungen. Ein weiterer Nachteil ist, dass man nur am Hauptwohnsitz wählen kann.

Nebenwohnsitz anmelden & abmelden

Wenn du eine neue Wohnung beziehst, musst du dich nach dem Meldegesetz innerhalb von drei Tagen an der neuen Adresse anmelden. Dies gilt genauso für den Hauptwohnsitz wie auch für den Nebenwohnsitz. Solltest du also regelmäßig zwischen deinen Eltern und deiner eigenen Wohnung oder WG pendeln, musst du an beiden Orten gemeldet sein. Die Kriterien für die Unterscheidung von Haupt- und Nebenwohnsitz haben wir dir oben bereits aufgezählt.

Für die Anmeldung des Wohnsitzes muss nur ein Meldeservice besucht werden – das muss in Wien auch nicht das des eigenen Wohnbezirks sein. In den Bundesländern ist das Gemeindeamt zuständig. Außerdem musst du auch nicht selbst zum Meldeservice gehen, sondern kannst auch einen Freund oder Bekannten darum bitten die Unterlagen im Original abzugeben. Ebenfalls möglich ist die Anmeldung eines Wohnsitzes per Post. Per E-Mail oder online ist dies aber nicht möglich.

Folgende Dinge werden für die Anmeldung benötigt:

  • Ausgefüllter Meldezettel unterschrieben von der meldepflichtigen Person sowie der/des UnterkunftgeberIn
    (diesen findest du für Wien unter wien.gv.at oder auf der Homepage der jeweiligen Gemeinde. Beim Meldeservice/Gemeindeamt liegen diese aber ebenfalls auf)
  • Amtlicher Lichtbildausweis
  • Geburtsurkunde
  • Für ausländische Staatsbürger: ein gültiges Reisedokument
  • Bei mehreren Staatsangehörigkeiten musst du alle Dokumente, die dies aufzeigen, mitbringen
  • Wenn du deinen akademischen Grad oder die Standesbezeichnung IngenieurIn auf deinem Meldezettel eingetragen haben möchtest, musst du außerdem deine Verleihungsurkunde mitbringen.

 

Hast du alle Dinge abgegeben bekommst du den Ausdruck aus dem zentralen Melderegister mit Stempel und Unterschrift – dieser bestätigt den Meldevorgang und ist nun dein Meldezettel.

Nebenwohnsitz in einer WG

Generell muss man auf jeden Fall gemeldet sein an dem Ort, wo du wohnst. Sei es eine WG oder deine eigene Wohnung. Ob du in deiner WG deinen Haupt- oder Zweitwohnsitz anmeldest, kommt darauf an, wo dein Lebensmittelpunkt ist. Die Kriterien, die dies ‚bestimmen’ haben wir dir oben bereits beschrieben. Während Familienbeihilfe und Studienbeihilfe unabhängig von der Meldung ist, gibt es aber auch solche die mit der Meldung zusammenhängen. Beispielsweise die Wohnbeihilfe – so muss in Wien der Antrag jedoch von einem der HauptmieterInnen eingebracht werden, die Personen mit Nebenwohnsitz werden jedoch mit eingerechnet.

 

Autorin: Maxie-Renée Korotin

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Sparen in der WG – So geht’s!

Du bist Studierender, lebst in einer WG und hast nur einen kleinen Geldbeutel? Wir verraten dir die besten Tricks, mit denen sich auch in einem WG-Haushalt richtig viel Geld sparen lässt.

Energiefressern den Hahn zudrehen

Energiesparen ist nicht nur gut für die Umwelt, sondern zahlt sich auch finanziell aus. Mit ein paar Tricks lassen sich so bis zu mehrere hundert Euro im Jahr sparen.

  • Geräte verbrauchen auch im Standby-Modus Strom. Um Strom zu sparen empfiehlt es sich daher Geräte immer vollständig abzuschalten oder Steckerleisten bzw. Steckdosen mit Schalter zu verwenden.
  • Beim Kauf von Elektrogeräten wie Kühlschrank, Geschirrspüler und Waschmaschine solltest du immer auf die Energieklasse achten und sie nur im Öko-Programm verwenden.
  • Auch spart es Energie, wenn du deinen Kühl- und Gefrierschrank regelmäßig abtaust und nicht zu lange geöffnet lässt.
  • Indem du Energiesparlampen oder LED-Leuchten verwendest kannst du den Energieverbrauch drastisch reduzieren.
  • Ziehe dein Handy-Ladegeräte nach der Benutzung immer aus der Steckdose, denn auch dieses verbraucht unnötig Strom.
  • Beim Kochen kannst du Energie sparen, indem du die Kochplatte verwendest, auf die der Topf exakt draufpasst. Nutzt du beim Kochen außerdem einen Deckel, wird der Siedepunkt schneller erreicht und du sparst zusätzlich Energie.
  • Kaufe vorzugsweise solarbetriebene Geräte anstatt Batteriebetriebene.
  • Die Waschmaschine und den Geschirrspüler solltest du nur dann einschalten, wenn die Maschine ganz voll ist. Nur so ist das Waschen wirklich effizient.
  • Drehe Geräte, die nur nebenbei laufen (z.B. Fernseher) und denen keinerlei Beachtung geschenkt wird, ab.
  • Auch der Wechsel des Stromversorgers kann Einsparungspotential bieten.

 

Wir haben nichts zu verschwenden!

Auch Verschwendungen sind regelrechte Geldfresser. Mit diesen Anregungen weißt du sie in die Schranken.

  • Lege dir für die Dusche einen Sparduschkopf und für das Waschbecken einen Strahlregler zu. So kannst du deinen Wasserverbrauch auf einfache Weise verringern.
  • Verzichte auf Vollbäder und warmes Wasser beim Händewaschen.
  • Üblicherweise bleibt in Tuben und Flaschen viel Produkt zurück. Daher empfiehlt es sich Zahnpasta- und Cremetuben aufzuschneiden sowie Duschbad- und Shampoo Flaschen mit Wasser füllen. So kannst du auch noch die Reste, die du normalerweise verwerfen würdest noch aufbrauchen. Oft reichen diese noch für mehrere Anwendungen.
  • Verwende einen schaumerzeugenden Seifenspender, in dem man Wasser und Seife im Verhältnis 1:1 mischen kann. So verbrauchst du um die Hälfte weniger Seife.
  • Leihe dir Bücher für die Uni lieber aus, anstatt sie zu kaufen. Der Mitgliedsbeitrag für Bibliotheken ist deutlich günstiger, als die unzähligen Bücher, die du benötigst.
  • Du möchtest auf den Luxus von Netflix nicht verzichten? Dann teile dir diesen Service mit vier Freunden oder den WG-Kollegen und zahle somit nur einen Bruchteil des Preises, den du alleine bezahlen müsstest.

 

Einkaufen und gleichzeitig noch das Sparschwein füttern

Ob im Supermarkt oder beim Shopping, die Möglichkeiten einzusparen sind vielfältig.

  • Kaufe beim Discounter ein. Dieser hat zwar ein kleineres Sortiment, als andere Supermärkte, dafür sind die Produkte aber immer frisch und deutlich günstiger.
  • Durchforste die Reklame, die täglich in deinem Briefkasten landet nach Angeboten und nutze diese so gut wie möglich aus.
  • Schreibe dir immer eine Einkaufsliste, um Spontankäufe von Produkten zu vermeiden, die du gar nicht brauchst.
  • Greife lieber zu No-Name-Produkten, anstatt zu teurer Markenware. Oft werden sie nämlich im gleichen Unternehmen erzeugt und weisen deshalb eine gleich gute Qualität auf.
  • Kaufe saisonale und heimische Produkte. Denn wenn ein Produkt Saison hat, ist es immer günstiger, als wenn es zu einer Jahreszeit gekauft wird, in der es normalerweise nicht wächst. Genauso verhält es sich mit importierten Produkten. Diese sind von Haus aus teurer als inländisch produzierte Waren.
  • Häufig wird im Sommer überschüssiges Obst von Privatpersonen gratis abgegeben. Anzeigen dafür lassen sich unter anderem auf Will-Haben finden.
  • Vergleiche die Inhaltsmengen, denn oft verbirgt sich hinter der gleichen Verpackungsgröße weniger Produkt. Am besten vergleichst du die Preise pro 100g miteinander. Anhand dieser ist am leichtesten zu erkennen welcher Artikel wirklich günstiger ist.
  • Kaufe kurz vor Ladenschluss ein, denn leicht verderbliche Produkte bzw. Waren, die am nächsten Tag nicht mehr ganz frisch sind, bekommst du dann zu einem günstigeren Preis. Vor allem am Samstagabend kurz bevor die Geschäfte schließen lassen sich wahre Schnäppchen ergattern.
  • Auch Produkte deren Ablaufdatum bald erreicht ist werden reduziert angeboten. Da es sich immer um ein Mindesthaltbarkeitsdatum handelt kann dieses bei den meisten Produkten bedenkenlos um ein paar Tage überschritten werden.
  • Bitte bei der Anschaffung von neuen Elektrogeräten und Kleidung immer um einen Rabatt. Meist werden bis zu 15% gewährt, jedoch nur dann wenn man aktiv danach fragt.
  • Verzichte auf Säfte und Mineralwasser und trinke stattdessen das Wasser aus der Leitung.
  • Baue dir Gemüse und Kräuter im Sommer selbst am Balkon oder auf deinem Fensterbrett an.
  • Nimm dir selbstgekochtes Essen in die Uni mit anstatt Essen zu gehen. Im Geschäft bekommst du drei Würstel zum Preis für ein einziges am Würstelstand.

 

Kuschlige Wärme im Winter ganz ohne Geld verheizen

Die Heizkosten, die im Winter anfallen zählen zu den teuersten Wohnnebenkosten überhaupt. Mit diesen Kniffen hast du eine warme Wohnung und sparst auch noch richtig viel Geld:

  • Schließe die Türen zu den Zimmern, die nicht oder nur selten genutzt oder nicht unbedingt beheizt werden müssen (Abstellraum, Küche, WC).
  • Entlüfte am Beginn der Heizsaison deine Heizkörper, denn wenn sich Luft darin befindet ist es nicht möglich effizient zu heizen.
  • Achte darauf die Heizkörper nicht zu verstellen, sonst kann die Wärme nicht ungehindert abgegeben werden.
  • Dichte Türen und Fenster mit Isolierbändern ab, sodass keine kalte Luft von außen eindringen kann.
  • Beim Schlafen braucht der Körper viel weniger Wärme als tagsüber. Daher kannst du nachts die Heizleistung drosseln.
  • Wenn du nur zweimal am Tag für jeweils 7 Minuten stoßlüftest, kannst du beim Heizen richtig viel Energie sparen. Denn beim Stoßlüften kühlen die Räume nicht so stark aus, als wenn du die Fenster über einen längeren Zeitraum gekippt lassen würdest.
  • Drehe deine Heizkörper bei längerer Abwesenheit z.B. Ferien nicht vollständig ab. Das Aufheizen von komplett ausgekühlten Räumen benötigt viel mehr Energie, als wenn die Heizung auf niedriger Stufe durchläuft.
  • Teppiche und Läufer verleihen deinen Räumen ein natürliches Wärmegefühl. Auch wenn die Heizung nicht höher eingestellt ist, werden Räume mit Teppichen durchschnittlich um 2 Grad wärmer wahrgenommen.
  • Schließe vor allem in kalten Nächten Vorhänge, Jalousien und Rollos. Sie dienen als Barriere, damit die Wärme nicht so leicht nach draußen dringen kann.
  • Vergiss die Restwärme beim Kochen nicht. Das Backrohr gibt noch bis zu 20 Minuten nach dem Kochen Wärme ab. Wenn du das Backrohr nach dem Kochen geöffnet lässt kannst du wohlige Wärme im Raum erzeugen.

 

Dein WG-Wohntraum – günstig aber Ohoh!

So sparst du mit Do-it-yourself und secondhand beim Einrichten deiner WG richtig viel Kohle.

  • Baue dir deine Möbel einfach mal selbst. Im Handumdrehen entstehen aus alten Obstkisten ein schicker Couchtisch oder ein Regal und aus gebrauchten Europaletten eine Chillout-Area.
  • Klappere die Flohmärkte in deiner Umgebung ab. Oft finden sich dort günstige Gläser, Ziergegenstände und Lampen, die deiner WG einen gemütlichen Touch verleihen.
  • Wirf immer einen Blick auf Will-Haben, bevor du Möbel oder andere Einrichtungsgegenstände in einem Möbelhaus kaufst. Häufig werden dort neuwertige Möbel um kleines Geld angeboten. Außerdem lassen sich auf dieser oder ähnlichen Seiten auch immer wieder Gegenstände finden, die gratis abgegeben werden.
  • Stilvolle und günstige Studentenmöbel lassen sich auch im schwedischen Möbelhaus Ikea finden. Ikea stellt dabei eine günstige Alternative zu anderen, überteuerten Möbelhäusern dar.

 

Dein Studentenvorteil

Diese Zuschüsse und Befreiungen kannst du als Student in Anspruch nehmen:

Wohnbeihilfe

Als Student oder als Person mit geringem Einkommen, hast du bei zu hoher Miete die Möglichkeit Wohnbeihilfe zu beantragen. Das ist auch in WGs möglich. In die Berechnung wird das Haushaltseinkommen, die Wohnfläche sowie die Haushaltsgröße miteinbezogen.

Dabei gilt es folgendes zu beachten:

  • Die Haushaltsgröße ergibt sich aus allen Personen, die in der WG gemeldet sind, egal ob als Haupt- oder Nebenwohnsitz.
  • Den Antrag für eine WG darf nur die Person stellen, die im Mietvertrag aufscheint.
  • Scheinen mehrere Personen auf, darf trotzdem nur ein Antrag auf Wohnbeihilfe gestellt werden.
  • Das Haushaltseinkommen ist das Nettoeinkommen aller in einem gemeinsamen Haushalt lebender Personen. Zum Nettoeinkommen zählen z.B. Stipendien von inländischen Universitäten, die Familienbeihilfe jedoch nicht.
  • Die angemessene Wohnfläche für eine Person beträgt 50 m2, für zwei Personen 70 m2 und für jede weitere Person 15 m2. Wohnst du zu zweit auf mehr als 70 m2 werden trotzdem nur 70m2 gefördert.
  • Für Wien ist die MA 50 für Wohnbeihilfen zuständig. Auf ihrer Homepage findest du alle Voraussetzungen für das Beantragen deiner Wohnbeihilfe.

 

GIS-Gebühren-Befreiung

  • Voraussetzung für eine Befreiung ist soziale und/oder körperliche Hilfsbedürftigkeit.
  • Dies ist gegeben wenn du z.B. Studienbeihilfe beziehst.
  • Der Standort der Befreiung muss dein Hauptwohnsitz sein.
  • Und du musst volljährig sein.
  • Das Haushaltseinkommen darf eine gewisse Grenze nicht überschreiten, dabei können der Hauptmietzins und die Betriebskosten abgezogen werden (2019: 1 Person: 1.045,03€ , 2 Personen: 1.566,85€, jede weitere Person: 161,25€)
  • Mit dem Befreiungsrechner von GIS kannst du ganz einfach prüfen, ob du für eine Gebühren-Befreiung in Frage kommst.
  • Du bist ohnehin von den GIS-Gebühren befreit, wenn du nur einen Computer mit Internetanschluss verfügst, aber keinen Fernseher oder Radio besitzt.
  • Eine weitere Möglichkeit die GIS-Gebühren zu umgehen ist ein NOGIS-Fernsehgerät. Dieses besitzt keinen Tuner, welcher für den Empfang verantwortlich ist. Dadurch bist du keiner Gebührenentrichtung mehr verpflichtet.

 

Du wohnst noch in keiner WG, sondern ziehst gerade erst dorthin um? Dann hole dir doch unsere wichtigsten Spartipps für deinen Studentenumzug.

Autorin: Nicole Bühringer

 

Bildnachweis: damircudic / www.istockphoto.com

Die erste eigene Wohnung: Die Suche

Der Beginn der Ausbildung oder Studienzeit ist oftmals gleichbedeutend mit dem Auszug aus dem Elternhaus bzw. der Suche nach der ersten eigenen Wohnung.

Auf alle Fälle ein aufregender Lebensabschnitt  der jedoch mit viel Organisationsaufwand verbunden ist: Wohnungssuche, Besichtigungstermine, Umzug, Möbelkauf, Formalitäten bei An- und Ummeldung.

Wer sich das erste Mal auf Wohnungssuche macht, sollte keine voreiligen Entscheidungen treffen. Auch wenn die Zeit drängt, das neue Semester in wenigen Monaten anfängt und man eigentlich nur schnell eine günstige Wohnung sucht, solltest du gut organisiert in die Wohnungssuche gehen.
 

Was willst du und wo wirst du fündig?

Die Wohnmöglichkeiten für Studierende sind vielfältig und haben alle Vor- und Nachteile. Umso wichtiger ist es, sich darüber klar zu werden, was einem besonders wichtig ist.
 

Der richtige Zeitpunkt

Deshalb ist es auch empfehlenswert, frühzeitig mit der Suche zu beginnen. Wir empfehlen mit der Wohnungssuche spätestens 2 Monate vor dem gewünschten Umzugsdatum anzufangen. Am besten nicht suchen, wenn alle das tun (im September und Oktober), stattdessen mitten im Semester auf die Suche gehen. Gerade zu Beginn des Wintersemesters im September und Oktober tut sich viel auf dem Wohnungsmarkt – viele Studierende ziehen um, freie Wohnungen sind begehrt und umkämpft. Je früher du dran bist, desto besser.
 

Wo und wann suchen?

Mach dich zeitnah mit dem Wohnungsmarkt an deinem Studienort vertraut. Nutze Internet-Wohnungsbörsen, Wohnungsanzeigen in der lokalen Tageszeitung oder informiere dich über Aushänge auf dem Schwarzen Brett an deiner Fachhochschule oder Universität.

Natürlich ist es hilfreich, Freunde, Bekannte oder Familienmitglieder an dem zukünftigen Wohnort zu haben, die dir bei der Suche helfen, die Vor- und Nachteile der Wohngegenden in der jeweiligen Stadt kennen und die dir gegebenenfalls auch eine Schlafstelle für die erste Zeit zur Verfügung stellen, sollte es mit der Suche länger dauern. So kann man auch erstmal in Ruhe die Stadt kennenlernen und herausfinden, welche Ecke einem gut gefällt.

Doch nicht jeder kann von solchen Beziehungen profitieren. Was dann?
 

Was ist die effektivste Möglichkeit zu suchen?

Anzeigen in Zeitungen spielen eine untergeordnete Rolle, da die Trefferquote für eine geeignete Wohnung in der Regel hier dürftig ausfällt. Auch steht in einer Printanzeige meist wenig Platz für Details zur Verfügung, so bleibt der Informationsgehalt bei einem Zeitungsinserat aufs Nötige beschränkt.

Die Onlinesuche nach Mietwohnungen ist die einfachste und zugleich effektivste Methode, um möglichst schnell die passende und deinen Bedürfnissen entsprechende Wohnung zu finden. Auf unserer Internet-Plattform www.jobwohnen.at kannst du natürlich völlig kostenlos nach Unterkünften suchen. Neben detaillierten Informationen zu Räumen, Ausstattung und Co. lassen sich hier beliebig viele Bilder der betreffenden Mietwohnung online stellen. Darunter zumeist auch ein Grundriss mit nützlichen Maßangaben.
Da die Fluktuation auf dem studentischen Wohnungsmarkt recht groß ist (Auslandssemester, Studienwechsel, Praktika abseits des Studienortes etc) ist nicht nur die Nachfrage, sondern auch das Angebot groß: Studentenwohnheim, WGs, Zimmer zur Untermiete, Wohnungen zur Miete und als Eigentum und Unterkünfte zur Zwischenmiete findest du hier in einem großen Angebot.
 

Was tun, wenn man nicht fündig wird?

  • Zwischendrin auch hin und wieder die eigenen Erwartungen hinterfragen: Muss es wirklich das Altbau-Traumzimmer im Szeneviertel sein?
    Wenn es nicht gleich auf Anhieb klappt empfiehlt es sich, die Suche über eine größere Region auszuweiten. Sprich: Nicht nur in den hippen Stadtvierteln suchen. Das lohnt sich auch finanziell.
  • Wenn man nicht auf etwas Bestimmtes festgelegt ist, findet man schneller eine Bleibe. Also flexibel bleiben und am besten sowohl nach einem Platz im Studierendenwohnheim Ausschau halten als auch Wohnungen online suchen und im Freundeskreis nach freien Zimmern fragen.
  • Wer bei vielen unterschiedlichen Wohnungsangeboten nachgefragt und viele Anfragen laufen hat, kann schon einmal die Angebote durcheinander bringen. Aber: verwirrt am Telefon nachzufragen, für welche Wohnung man sich da jetzt eigentlich genau bewirbt, hinterlässt sicherlich keinen guten Eindruck beim Vermieter. Daher am besten eine Liste mit den wichtigsten Details zur Wohnung und Kontaktdaten anlegen.

 

Achtung Betrugsversuche!

Was du bei der Wohnungssuche im Internet unbedingt beachten solltest:

  • Bezahle niemals eine Anzahlung bzw. Kaution im Voraus, solange du die entsprechende Wohnung nicht mit eigenen Augen besichtigt hast und sei bei extrem günstigen Angeboten besonders skeptisch. Es gibt immer wieder Betrüger, die gefälschte Wohnungsinserate erstellen und anbieten, den Schlüssel gegen Überweisung einer hohen Kaution (meist ins Ausland) zuzuschicken.
  • Die Zusendung eines Wohnungsschlüssels gegen Kaution ist völlig unüblich! Nimm daher von Überweisungen ins Ausland Abstand.

 

 

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Lärmbelästigung und Ruhezeiten – In welchem Ausmaß müssen wir Lärm dulden, bzw. dürfen wir Lärm verursachen?

Sonntagmorgen. Wir liegen übernächtig in unserem Bett und sind gerade dabei die gestrige Partynacht in unseren Träumen Revue passieren zu lassen, als der Nachbar, gerade jetzt, in diesem Moment völligen körperlichen Unbehagens, putzmunter die Bohrmaschine auspackt, um das neue Regal an die Wand zu dübeln. Auf unerträglichste Weise reißt uns der dröhnende Lärm aus dem Schlaf. Genervt, völlig erschöpft, und der Kopf kurz vorm platzen, schleppen wir uns zur Wohnungstür des Nachbarn, während wir uns in Gedanken ausmalen, was wir ihn nicht alles antun werden. Dem friedlichen Zusammenleben zu liebe, entscheiden wir uns dann doch, seine Frau, die uns nach dem fünften Klingeln freundlich die Tür öffnet, höflichst zu bitten, doch unter der Woche, oder wenigstens am Nachmittag die Arbeit zu erledigen. Worauf der Nachbar, welcher die Arbeit gerade unterbrochen hat, um zu horchen, wer an einem Sonntagmorgen bereits stört, grantig aus dem Nebenzimmer erwidert: „Das sind jetzt aber nicht die Störenfriede, deren Partygäste uns letzte Woche bis um vier Après-Ski Hits vorgegrölt haben?“

Derartige Situationen zu umgehen und damit Nachbarschaftsstreitigkeiten vorzubeugen ist nicht immer leicht, da sich nun einmal Lärm nicht allezeit vermeiden lässt. Um uns zuvorzukommen werden Ruhezeiten staatlich durch Verordnungen und Gesetze geregelt oder in Mietverträgen und Hausordnungen vereinbart. Doch wie sieht hier die Rechtslage aus? Wie verhalte ich mich einem Nachbarn gegenüber, der die Ruhezeiten nicht einhält, bzw. wie kann ich gegen ihn vorgehen? Und in welchem Ausmaß und zu welcher Zeit ist es mir selbst gestattet Lärm zu verursachen und welche Konsequenzen kann ein Regelverstoß mit sich ziehen?

Wir haben uns diese Fragen gestellt, und im Folgenden für euch beantwortet.

Rechtlicher Hintergrund von Lärmbelästigung

Privatrechtlich gesehen darf der Eigentümer eines Grundstücks, dieses, und die damit verbundene Wohnung, nach Belieben gebrauchen. Der Umfang der Nutzungsbefugnis des Mieters wird durch den Mietvertrag selbst geregelt. § 364 ABGB beschränkt jedoch das Recht des Eigentümers, und somit auch das Recht des Mieters, die Wohnung zu nutzen. Demnach darf durch die Nutzung nicht in die Rechte eines Dritten eingegriffen werden, noch gegen im allgemeinen Interesse vorgeschriebene Beschränkungen verstoßen.
Immissionen jeglicher Art können einen solchen Eingriff darstellen, wie z.B.: Abwasser, Rauch, Gas, Wärme, Geruch, Erschütterungen, aber eben auch Lärm. Diese sind grundsätzlich zu dulden. Sofern jedoch Immissionen das ortsübliche Maß überschreiten und die Nutzung des Grundstücks dadurch wesentlich beeinträchtigt wird, kann gegen unverhältnismäßige Immissionen vorgegangen werden. Das gilt somit auch für Geräuschbelästigungen, unerheblich welcher Quelle der Lärm entspringt.

Was als ortsüblich gilt, wird oft durch Verordnungen und Gesetze geregelt. Sonst ist anhand eines objektiven Maßstabs zu beurteilen, ob die Lautstärke, Häufigkeit und Dauer, aber auch Tageszeit des Lärms, eine nicht ortsübliche Geräuschbelästigung darstellt.

Bei der Beurteilung, ob eine wesentliche Beeinträchtigung vorliegt, wird auf das Empfinden eines verständigen Durchschnittsmenschen abgestellt. Das persönliche Empfinden oder eine konkrete Belastbarkeit ist dabei nicht zu berücksichtigen.

Was nun als ortsüblich gilt und zu dulden ist, wird durch die Rechtsprechung einzelfallbezogen bestimmt. Zum Beispiel ist typischer Kinderlärm außerhalb der Ruhezeiten zu dulden. Das Kreischen eines Kleinkindes ist stets ortsüblich, das stundenlange Herumtoben von achtjährigen jedoch nichtmehr.

Beim Spielen von Musikinstrumenten ist auf das Musikinstrument selbst, und wiederum auf die Dauer und Lautstärke abzustellen. Tägliches vierstündiges Klavierspielen (außerhalb der Ruhezeiten) kann unter gegebenen Umständen noch als ortsüblich gelten.

Nicht selten wird ortsunübliche Lärmentwicklung durch die Haltung von Haustieren, wie etwa bellende Hunde verursacht. In Wohngebieten ist anzunehmen, dass eine Dauernde Geräuschentwicklung von mehr als 30 Minuten täglich als ortsunüblich zu qualifizieren ist.

Baustellenlärm und Gartenarbeit dürfen eine gewisse Intensität nicht überschreiten, und müssen so schnell wie möglich abgewickelt werden. Wann und wo Rasen gemäht werden darf, regelt in Wien sogar eine eigens erlassene Verordnung, wonach das Rasenmähen von mit Benzin angetriebenen Geräten am Samstagnachmittag, sowie an Sonn- und Feiertagen gänzlich verboten ist. Elektrische Geräte sind davon jedoch nicht erfasst.

Die Regelung des §364 ABGB ist jedoch dispositiv, was bedeutet, dass ihre Anwendung per Vertrag oder Hausordnung ausgeschlossen bzw. abgeändert werden kann.

Die Ruhezeiten in Österreich

Für Österreich gibt es keinen einheitlichen bundesweiten Abgleich von Ruhezeiten. Diesbezügliche Regelungen der Länder und Gemeinden sind verschieden. Es erweist sich daher als sinnvoll, sich über die Ruhezeiten der jeweiligen Wohngemeinde zu erkundigen. Wir geben euch einen kleinen Überblick der betreffenden Regelungen der bedeutendsten Wohngemeinden Österreichs:

Wien

In Wien gilt zwischen 22 Uhr und 6 Uhr die Nachtruhe, eine Sonntagsruhe ist nicht (mehr) rechtlich geregelt. Darüber hinaus sind jedoch ortspolizeiliche Verordnungen und Mietverträge samt Hausordnungen (insb. der Hausordnung von Wiener Wohnen und Kleingartensiedlungen) zu beachten!

Graz

Graz sieht an Werktagen Ruhezeiten von 19 Uhr bis 7 Uhr vor, samstags von 12 Uhr bis 15 Uhr.

Linz

Für Linz gilt von 22 Uhr bis 7 Uhr die Nachtruhe, hier ist auch eine allgemeine Sonn- und Feiertagsruhe vorgesehen.

Innsbruck

In Innsbruck ist neben einer Nachtruhe von 20 Uhr bis 6 Uhr, auch eine Mittagsruhe von 12 Ihr bis 15 Uhr geregelt. Auch hier gilt eine Sonn- und Feiertagsruhe.

Salzburg

Auch Salzburg sieht eine Nachtruhe von 19 Uhr bis 8 Uhr und eine Mittagsruhe von 12 Uhr bis 14 Uhr vor. An Sonn- und Feiertagen ist hier jedoch der Zeitraum von 10 Uhr bis 12 Uhr von den Ruhezeiten ausgenommen.

Klagenfurt

In Klagenfurt gelten werktags Ruhezeiten von 19 Uhr bis 7 Uhr, sowie von 12 Uhr bis 14 Uhr, sowie an Sonn- und Feiertagen ganztägig.

Innerhalb der Nachtruhezeiten ist jeglicher Lärm, der Nachtruhe empfindlich stören kann, zu unterlassen. Für sonstige Ruhezeiten gilt, dass hier Lärm allgemein zu vermeiden ist.

 

Wie kann ich mich gegen laute Nachbarn wehren?

Allgemein empfiehlt es sich, zunächst das Gespräch zu suchen. Sobald der Lärm das erträgliche Ausmaß überschreitet, sollte man Ruhe bewahren, wie im anfangs genannten Beispiel, den Nachbarn freundlich auf die Belästigung aufmerksam machen, und höflichst bitten, doch etwas leiser zu sein. Unter gesitteten Menschen zeigen üblicherweise beide Parteien Nachsicht, und drücken der guten Nachbarschaft zuliebe ein Auge zu, bzw. versuchen den Lärm möglichst zu reduzieren.

Wie wir jedoch alle wissen, gestaltet sich das friedliche Zusammenleben mit den Nachbarn, vor allem in Städten und dicht besiedelten Gebieten nicht immer leicht, weshalb im Folgenden auf weitere Abwehrmittel eingegangen wird.

Oft wird zunächst auf die „Anzeige wegen störenden Lärms“ bei der Polizei zurückgegriffen. Sofern nach den örtlichen Vorschriften (etwa Ruhezeiten) eine Verwaltungsübertretung vorliegt, ist diese auch verwaltungsrechtlich zu ahnden und zu bestrafen. Erfahrungsgemäß ist die Lärmbelästigung zum Zeitpunkt des Eintreffens der Exekutive bereits eingestellt, wodurch sich Anzeigen leider oftmals als fruchtlos erweisen.

Weiters steht es natürlich jedem frei, gerichtlich gegen Störenfriede vorzugehen, wobei man sich jedoch der hohen Kosten eines potenziellen Gerichtverfahrens bewusst sein sollte. Vielmehr empfehlen wir, euch an euren Vermieter zu wenden. Dieser ist nach § 1096 ABGB dazu verpflichtet den vereinbarten Gebrauch der Wohnung zu gewährleisten, auch wenn er dazu gegen Dritte (eure Nachbarn) vorgehen muss, wenn eine wesentliche Beeinträchtigung im Sinne des § 364 ABGB vorliegt (siehe oben). Sollte der Vermieter keine Abhilfe schaffen, so droht ihm damit eine Mietzinsminderung.

Welche Strafe droht dem Lärmverursacher?

Wer schuldhaft und über das erlaubte Maß hinweg Lärm erregt, begeht eine Verwaltungsstrafe. Das konkrete Strafmaß ist jedoch nicht überall gleich, und ist in den jeweiligen Landespolizeigesetzen geregelt. So droht in Wien bei erfolgter Lärmbelästigung eine Geldstrafe von bis 700 Euro. In anderen Bundesländern wie Tirol kann eine solche sogar bis zu 1450 Euro betragen.

 

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Die Ablöse – Wann und inwiefern sind einmalige Zahlungen an den Vermieter legitim?

Das Problem mit der Ablöse ist uns allen bekannt. Wir finden nach extensiver und mühseliger Suche endlich eine passende Wohnung, die scheint unseren Ansprüchen gerecht zu werden. Die Miete ist bezahlbar und dem Bezug steht nur mehr der Abschluss des Mietvertrages im Wege. Die Sache hat nur einen Haken: Der Ver- oder Vormieter verlangt vorab eine einmalige Zahlung einer vierstelligen Ablöse. Als Gegenleistung bekommt ihr das fünfzehn Jahre alte Mobiliar, das ohnehin niemand braucht, oder schlicht einfach den Mietvertrag an sich.

Ob ihr nun selbst schon mal zur Kasse gebeten wurdet oder als Ver- oder Vormieter Ablöse verlangt habt: Der folgende Leitfaden soll euch bei der Abwägung unterstützen, ob und inwiefern einmalige Zahlungen an „Ablöseberechtige“ legitim und angemessen sind.

Die sogenannte schwarze Ablöse

Dabei handelt es sich um eine Zahlung, deren Gegenleistung schlicht einfach im Abschluss des Mietvertrages selbst steht. Man spricht auch von Abschlagszahlungen. Die Forderung des Vermieters lautet nicht selten: „Zahlen Sie mir € 5.500,- oder Sie bekommen den Mietvertrag nicht.“ Derartige Forderungen sind im Anwendungsbereich des Mietrechtsgesetzes (MRG) verboten und können selbst nach erfolgter Zahlung zurückverlangt werden.

Beachten solltet ihr jedoch: Ablösen, deren Gegenleistung darin besteht, dass der Vermieter zu euren Gunsten auf die Kündigungsgründe „Nichtbenützung“ und „gänzliche Untervermietung“ verzichtet, sind jedenfalls gestattet. Die Höhe einer solchen Ablöse darf sogar bis zu 180 Monatsmieten betragen. Der Verzicht muss jedoch auf Wunsch des Mieters erfolgen, da der Betrag selbst im Nachhinein wieder zurückverlangt werden kann.

Investitionsablöse

Zu den Investitionsablösen zählen einerseits Zahlungen des Mieters an den Vormieter für bauliche Investitionen, Möbelstücke, aber auch sonstige bewegliche Sachen (z.B.: Fernseher). Diese können vereinbart werden, jedoch solltet ihr darauf achten, dass sich die Höhe der Zahlung am „Wiederbeschaffungswert“ der Sachen orientiert. Diesen festzustellen, kann mitunter schwierig sein. Ablösezahlungen an den Vormieter ohne adäquate Gegenleistungen sind jedoch unzulässig.

Investitionsablösen können jedoch auch Mieter vom Vermieter verlangen. Dabei müsst ihr als Mieter jedoch beachten:

  • Die Investitionsablöse ist binnen 14 tägiger Frist ab dem Zeitpunkt der Kündigung bzw. einvernehmlicher Auflösung des Mietvertrages beim Vermieter anzumelden. Etwaige Rechnungen sind hier dem Vermieter vorzulegen.
  • Die betreffende Investition muss (nach Mietrechtsgesetzes) innerhalb der letzten 20 Jahre getätigt worden sein, hat zu einer wesentlichen Verbesserung der Wohnung beigetragen, und ist über das Mietverhältnis hinaus von Nutzen.
  • Übrigens: Investitionen, die ihr dem Vormieter abgelöst habt, sind von diesem Investitionskostenersatzanspruch umfasst!

 

Für die Höhe der Investitionsablöse gelten besondere Abschreibsätze, welche zu beachten sind. (z.B.: 10% Wertverlust pro Jahr für Fußböden, Heizung, Bad, WC oder Elektrik, 5% Wertverlust pro Jahr für Wärmedämm-/Schallschutzfenster, Wohnungszusammenlegung). Die gesetzlichen Regelungen zur Abschreibung sind teilweise sehr kompliziert. Am besten ihr verwendet dazu einen Ablöserechner, welcher auf diversen Internetseiten, unter anderem von der Stadt Wien, angeboten wird.

Investitionsablösen die der Vermieter vom Mieter verlangt, fallen ebenfalls unter das Ablöseverbot des Mietrechtsgesetzes (sofern dieses anzuwenden ist!). Davon ausgenommen ist jedoch eine Überwälzung eines Kostenersatzanspruches den der Vermieter gegen den Vormieter hatte, auf den neuen Mieter. Solang die Miete beim Mieterwechsel gleich bleibt, ist eine solche Überwälzung zulässig.

Findet das Mietrechtsgesetzes jedoch keine Anwendung (frei finanzierter Wohnraum), so gilt, was vereinbart wurde. Hier sind daher Ablösen an den Vermieter zulässig.

Andere einmalige Zahlungen:

  • Die Erstattung der Vertragserrichtungskosten durch den Mieter sind im Anwendungsbereich des Mietrechtsgesetzes unzulässig. Dennoch erfolgte Zahlungen können vom Mieter binnen 10 Jahren zurückgefordert werden.
  • Finanzierungs- und Baukostenbeiträge (Entschädigungen für die Errichtung des Gebäudes) darf der Vermieter grundsätzlich nicht verlangen. Ausgenommen sind jedoch geförderte Miet- und Genossenschaftswohnungen.

 

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Energiesparen beim Heizen leicht gemacht!

Draußen ist es eisig, umso größer die Freude über ein warmes, kuschliges Heim. Ungern machen wir uns in dieser Jahreszeit Gedanken über die Heizkosten. Tatsächlich decken jedoch Heizung und Warmwasser im Durchschnitt drei Viertel unseres jährlichen Energieverbrauchs. Um etwas Geld zu sparen und der Umwelt etwas Gutes zu tun, muss man im Winter nicht frieren. Wir haben uns schlau gemacht und ein paar Tipps für euch zusammengefasst, wie ihr Heizkosten reduziert, ohne kalte Füße zu bekommen.

Die passende Raumtemperatur

Einfachste Maßnahme die Heizkosten zu senken, wäre natürlich die Heizung allgemein etwas runterzudrehen. Schon gewusst, dass man pro Grad weniger im Raum bis zu 6 % Energie sparen kann? Das klingt zwar verlockend, jedoch wollen wir nicht beim Verlassen der Dusche, oder beim Fernsehen frieren. Dabei sollten wir beachten: Muss jeder Raum wirklich gleich warm sein? Schlafräume, Lagerräume und Keller dürfen ruhig etwas weniger geheizt werden. Um die Temperatur in unseren Räumlichkeiten unterschiedlich zu regeln, empfehlen wir die Anschaffung von Thermostatventilen, welche schon mit geringem Aufwand direkt am Heizkörper installiert werden können und in der Regel auch sehr kostengünstig sind. Dabei kann man sich an folgenden Temperaturen orientieren:

  • Wohnzimmer: 20 bis 22 °C
  • Schlafzimmer: 16 bis 18 °C
  • Kinderzimmer: 20 °C
  • Badezimmer: 22 bis 24 °C
  • Keller: 16 °C

 

Ihr solltet die Raumtemperatur nach Bedarf wählen, diese dann jedoch konstant beibehalten, denn: Aufheizen und Abkühlen kostet Energie! Lasst eure Räume nicht unnötig auskühlen. Auch eine Nachtabsenkung rentiert sich bei gedämmten Häusern kaum bis gar nicht, da die ersparte Energie wieder beim Aufheizen benötigt wird. Wenn, dann sollte die Nachtabsenkung nicht mehr als zwei Grad unter der konstanten Raumtemperatur liegen.

Bei längerer Abwesenheit lohnt es sich hingegen, die Temperaturen zu senken. Rund 15° Raumtemperatur sind da schon ausreichend, unter Umständen sogar weniger.

Die Wartung der Heizanlage

Die alte Heizung gegen eine neue zu tauschen ist zwar meistens hilfreich, dahingegen erst auf längere Zeit rentabel, und oft nicht leistbar. Aber auch nicht nötig. Richtige Handhabung und regelmäßige Wartung der Heizung senkt nicht nur die Kosten, sondern erhöht auch die Lebensdauer der Anlage!

Achtet darauf, eure Heizkörper regelmäßig zu entlüften! Luft im Heizsystem erhöht den Energieverbrauch erheblich – etwa um 15 %. Nach jedem Entlüften sollte man außerdem den Wasserdruck kontrollieren und bei Bedarf Wasser wieder nachfüllen.

Des Weiteren empfiehlt es sich eurer Heizung ab und zu einen Check zu gönnen: Lasst die Heizung einmal im Jahr professionell reinigen und einstellen. Auch die Anschaffung neuer Leitungsdämmungen und Armaturen kann sich rentieren. Das ist kostengünstig und vermeidet unnötigen Energieverlust.

Regelmäßiges, aber richtiges Lüften

Frischluft ist immer gut! Vor Allem im Winter vergessen wir gerne mal ein Fenster aufzumachen. Fehlt uns jedoch der Sauerstoff werden wir müde und unser allgemeines Wohlbefinden steigt in den Keller. Daher: Regelmäßig Lüften!

Dabei sollten wir jedoch darauf achten „richtig“ zu lüften, da es sonst zu unnötigem Wärme- und Energieverlust kommen kann. Es empfiehlt sich in regelmäßigen Abständen kurz, aber intensiv zu lüften. Das heißt: Fenster ganz auf! Am besten öffnet man gegenüberliegende Fenster und Türen, sodass ein Durchzug entstehen kann. Erstreckt sich eure Wohnfläche über mehrere Stockwerke, so lässt sich der Durchzug verstärken, indem man im unteren und oberen Stockwerk lüftet (Kamineffekt). Bei einer solchen Querlüftung genügt es die Fenster zwei bis vier Minuten zu öffnen.

Hat man keine gegenüberliegenden Fenster oder möchte man nur einen Raum lüften sollte man sich auch hier am „Stoßlüften“ orientieren. Fenster ganz öffnen, für vier bis acht Minuten.

Quick-Tipps: Energiesparen beim Heizen

  • Die Wärme sollte sich in den Wohnräumen möglichst ungehindert verbreiten können. Dazu muss die Luft im Raum zirkulieren. Achtet darauf, dass Heizkörper (zumindest über die Wintermonate) nicht durch Möbelstücke oder Vorhänge verdeckt werden. Frei strahlende Heizkörper reduzieren den Energieaufwand bis zu 40%. Verwendet am besten Vorhänge, die bis ca. 5 cm über den Heizkörper reichen.
  • Des Weiteren solltet ihr überprüfen, ob eure Fenster und Türen ordentlich verschlossen und vor allem dicht sind. Permanent entweichende oder hereinströmende Luft kostet viel Energie. Außerdem lohnt es sich Türen zu weniger warmen Räumen zu schließen! Erfahrungsgemäß ist eine geschlossene Tür zwischen Vorräumen und Wohnräumen von großem Nutzen.
  • Bei Abwesenheit, aber auch nachtsüber empfiehlt es sich die Rollläden zu schließen. Dadurch entsteht ein Luftpolster, welcher zusätzlich isoliert. Bis zu 15% Heizenergie werden dadurch gespart.
  • Zuletzt muss natürlich angemerkt werden, dass umfassende Wärmedämmungen und moderne Heizungslösungen natürlich eine enorme Energieersparnis mit sich bringen. Leider sind damit jedoch hohe Anschaffungskosten und oft eine Sanierung des gesamten Gebäudes verbunden. Also eher ein Tipp an all jene, die langfristig investieren oder gar bauen wollen: Bei gut gedämmten Gebäuden reichen bereits geringere Raumtemperaturen aus (z.B.: schon 21°, statt 23°) um sich wohlzufühlen.

 

Noch ein kleiner Denkanstoß…

Heizen schadet ganz allgemein der Umwelt. Auch durchs Heizen werden Treibhausgase erzeugt, welche zur Erderwärmung beitragen. Nutzt unsere Tipps und gebt sie weiter, um zu einem nachhaltigen und umweltbewussten Heizverhalten anzuregen!
In diesem Sinne: Heat clean, stay green!“

Frohes Heizen!

 

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